Wie ist es zu beurteilen, wenn man freiwillige oder Pflichtgebete sitzend verrichtet: mit Entschuldigungsgrund oder ohne? Gilt es als ein Entschuldigungsgrund, wenn eine Frau dies in Erwartung einer Schwangerschaft macht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Stehen ist ein unerlässlicher Pflichtteil der Pflichtgebete. Ohne dies ist ein Pflichtgebet (fard) nicht korrekt, wenn man fähig ist, zu stehen. Der Erhabene sagt: „Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allâh“ (Sûra 2:238). Wenn der Betende jedoch nicht in der Lage ist zu stehen, aufgrund von Krankheit, einer Verwundung o. ä, so ist es kein Problem, wenn er sitzend betet oder in einer anderen Haltung, die für ihn passend ist. Dies folgt aus einer Überlieferung im „Sahîh Al-Buchârî“ von Imrân ibn Husain, der sagte: „Ich litt unter Hämorrhoiden und fragte daher den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nach dem Gebet. Da sagte er: ‚Bete stehend und wenn du das nicht kannst, dann sitzend. Wenn du auch das nicht kannst, dann auf deiner Seite liegend‘“.
In freiwilligen Gebeten ist es erlaubt, sitzend zu beten, selbst wenn man stehen kann. In solchen freiwilligen Gebeten ist jedoch die Belohnung des Stehenden doppelt so viel als wie für jemanden, der sitzt – solange kein Entschuldigungsgrund vorliegt. Dies folgt aus dem Hadîth von Abdullâh ibn Amr (möge Allâh mit ihm zufrieden sein): „Mir wurde berichtet, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: ‚Das Gebet von jemandem, der sitzend betet, ist die Hälfte eines (gewöhnlichen) Gebets‘“ (Muslim u. a.). Im „Musnad“ wird berichtet, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Das Gebet einer Person, die steht, ist vorzüglicher als das Gebet einer, die sitzt. Das Gebet eines Sitzenden ist die Hälfte des Gebets eines Stehenden. Und das Gebet eines Liegenden ist die Hälfte des Gebets eines Sitzenden.“
Dies zu machen, weil man eine Schwangerschaft erwartet, ist jedoch kein Grund, der das Sitzen und das Auslassen des Stehens gestatten würde.
Und Allâh weiß es am besten!
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