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  4. Regeln des Haddsch und der Umra

45 Artikel

  • Erleichterungen im Hinblick auf den Lauf zwischen Safâ und Marwa (Say) Teil 1

    Nach der Meinung der Mehrheit der Rechtsgelehrten – der Mâlikiten, Schafiiten und einer überlieferten Ansicht von Imâm Ahmad – ist der Say eine Säule des Haddsch. Die Hanafiten hingegen betrachten den Say des Haddsch als Pflicht, aber nicht als Säule. Die praktische Konsequenz dieser Meinungsverschiedenheit zeigt.. Weiter

  • Erleichterungen im Hinblick auf den Lauf zwischen Safâ und Marwa (Say) Teil 2

    7. Hinauszögern des Say nach dem Tawâf Al-Ifâda: Zögert ein Pilger den Say nach dem Tawâf Al-Ifâda über sein ursprüngliches Zeitfenster hinaus – die dafür vorgesehene Zeit sind die Tage des Opfers nach dem Tawâf Al-Ifâda –, so ist es ihm dennoch zulässig, den Say nachzuholen,.. Weiter

  • Erleichterungen im Hinblick auf die Umrundung der Kaaba (Tawâf) Teil 2

    7. Verrichten des Tawâf-Gebets nach allen Tawâfs: Möchte jemand mehrere Tawâf nacheinander vollziehen, ohne das Tawâf-Gebet mit zwei Gebetseinheiten für jeden Tawâf einzeln zu verrichten, und betet stattdessen nach allen Tawâfs einmal, so ist dies ohne Karâha (Verpöntheit) erlaubt. Diese Meinung.. Weiter

  • Erleichterungen im Hinblick auf die Umrundung der Kaaba (Tawâf) Teil 3

    19. Beginn des Tawâf an einem beliebigen Ort: Beginnt der Pilger seinen Tawâf an einem beliebigen Ort und nicht am Schwarzen Stein, so ist dies nach der Meinung der Hanafiten zulässig, auch wenn kein Entschuldigungsgrund vorliegt. Al-Kâsânî sagte in „Badâi As-Sanâi“: „Der Beginn am Schwarzen.. Weiter

  • Erleichterungen im Falle der Verhinderung (Ihsâr)

    Scharîatische Definition von Ihsâr: In diesem Sinne ist Ihsâr jede Form der Verhinderung, sei es durch einen Feind, eine Krankheit oder etwas anderes, das den Pilger daran hindert, seine Riten zu vollenden. Die Gelehrten sind sich einig, dass eine Verhinderung durch einen Feind die Auflösung des Ihrâm erlaubt (Tahallul)... Weiter

  • Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrâm) Teil 1

    In der islâmischen Rechtsterminologie bedeutet Ihrâm: die Absicht, in den Weihezustand für die Pilgerfahrt (Haddsch oder Umra) einzutreten. Es ist Sunna, sich vor der Absicht, in den Weihezustand einzutreten, zu waschen, zu parfümieren, genähte Kleidung abzulegen und ein rituelles Gebet zu verrichten. Wer den Haddsch oder.. Weiter

  • Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrâm) Teil 2

    7. Tragen eines Übergewands im Ihrâm: Es ist dem Pilger im Ihrâm erlaubt, ein Übergewand (Qabâ) zu tragen, ohne seine Hände und Schultern hineinzustecken, sondern ihn nur über die Schultern zu werfen, um sich vor Kälte und dergleichen zu schützen. Dies ist keine Sünde. Ahmad und Abû Hanîfa.. Weiter

  • Erleichterungen im Hinblick auf die Fähigkeit (Istitâa) : Teil 2

    5. Reise mit einem nichtmuslimischen Mahram: Findet eine Frau keinen muslimischen Mahram, der sie zum Haddsch begleitet, und hat sie einen nichtmuslimischen Mahram (Dhimmî; Schutzbefohlener unter islâmischer Herrschaft), so ist es ihr erlaubt, mit diesem zu reisen. Dies folgt der Auffassung der Hanafiten und Schâfiîten, die.. Weiter

  • Erleichterungen beim Haddsch: Teil 1

    Erleichterungen beim Haddsch Umar Az-Zabadânî Das Konzept der Erleichterungen (Ruchsa) aus Sicht der Scharîa Der Begriff „Ruchsa“ im Arabischen bedeutet ursprünglich „Weichheit und Milde“ und steht im Gegensatz zu „Härte“. So beschreibt man beispielsweise Fleisch als „al-lahmu.. Weiter

  • Erleichterungen beim Haddsch: Teil 2

    Ebenso ist die Beseitigung von Erschwernis ein etabliertes Prinzip und eine authentische Ausrichtung in dieser Rechtsordnung. Denn die Beweise für die Beseitigung von Erschwernissen für diese Gemeinschaft (Umma) haben den Grad der Gewissheit erreicht. So sagt Allâh der Erhabene: „Allâh will für euch Erleichterung; Er.. Weiter

  • Erleichterungen beim Haddsch: Teil 3

    Was die folgende Aussage angeht: „Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten ist eine Barmherzigkeit Allâhs für diese Umma. Jeder folgt dem, was er für richtig hält, und alle sind auf dem rechten Weg und alle wollen Allâhs Wohlgefallen – erhaben ist Er“, so trifft sie am ehesten auf die Durchführung der.. Weiter

  • Was ein Pilger vor dem Haddsch wissen sollte – Teil 1

    Rechtsinstrumentarium eines Haddschis Es besteht kein Zweifel daran, dass die ständige Sehnsucht der Herzen nach dem Haddsch das Ergebnis des Erhörens des Rufes Abrahams Frieden sei auf ihm seitens Allâhs des Erhabenen darstellt, und zwar in des Erhabenen Worten: „Und rufe unter den Menschen die Pilgerfahrt aus, so werden sie.. Weiter

  • Was ein Pilger vor dem Haddsch wissen sollte – Teil 2

    Der Haddsch als Gabe: Über den Haddsch als eine Gabe von einer Firma für die Arbeiter bei ihr oder von einigen Wohlhabenden für Arme sagt Dr. Nasr Farîd Wâsil, der ehemalige Mufti Ägyptens: „Die muslimischen Rechtsgelehrten verständigten sich darauf, dass ein zur Einhaltung religiöser Vorschriften Verpflichtete.. Weiter

  • Was ein Pilger vor dem Haddsch wissen sollte – Teil 3

    Man darf aus Geld, das harâm erworben wurde, den Haddsch nicht verrichten. Allerdings betrachten die Rechtsgelehrten den Haddsch aus dem Geld, das harâm ist, als rechtsgültig, wobei der Pflicht-Haddsch für einen entfällt und eine Sünde dabei vorliegt. In den Fatwas des Ägyptischen Fatwâ-Amtes heißt es:.. Weiter

  • Opfert, möge Allâh eure Schlachtopfer annehmen!

    Aller Lobpreis gebührt allein Allâh! Das Opfer ist ein grandioser Ritus und eine besonders stark wünschenswerte Sunna für jemanden, der ein Opfertier schlachten kann. Das Opfer ist eine hervorragende Annäherung an Allâh und ein bedeutsamer Ritus, der zu den besten Dingen gehört, durch die sich die Muslime am Opfertag.. Weiter