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Erleichterungen beim Bewerfen der Säulen – Teil 2

Erleichterungen beim Bewerfen der Säulen – Teil 2

9) Der Beauftragte wirft erst die Steine für sich selbst und dann für die andere Person, die er vertritt und dies macht er bei allen drei Säulen. Er macht dies auf einmal und es ist nicht nötig, dass er dafür erst einmal alle drei Säulen für sich bewirft und dann weggeht, um zurückzukommen und noch einmal für die vertretene Person zu werfen.

10) Wenn der Pilger einen Teil der sieben Kieselsteine wirft, z. B. zwei, drei oder mehr oder weniger, und dann innehält, um sich auszuruhen oder aus einem anderen Grund und dann mit dem Bewerfen fortfährt und den Rest der sieben Steine wirft, so ist das gültig und es obliegt ihm nichts weiteres. Er muss also nicht mit sieben neuen Kieselsteinen beginnen. Dies entspricht der Meinung der Schâfiîten in dieser Angelegenheit, da sie eine ununterbrochene Abfolge beim Werfen der Steinchen nicht als Bedingung für die Gültigkeit des Werfens betrachten.

11) Das Einhalten der ununterbrochenen Abfolge beim Bewerfen der drei Säulen ist eine Sunna und es hat keine Auswirkung, wenn man dies nicht so macht. Wenn man also die erste Säule bewirft und dann durch etwas abgelenkt wird, ein Hindernis auftritt oder man müde und erschöpft ist, darf man die Abfolge des Bewerfens unterbrechen. Danach macht man einfach bei der Säule weiter, an der man unterbrochen hat, weil diese Abfolge eine Sunna ist. So ist es nach der Auffassung der Schâfiîten. An-Nawawî sagt in „Al-Madschmû“: „Die ununterbrochene Abfolge ist eine Sunna und nach unserer Schule keine Pflicht. So haben es die meisten verkündet.“

12) Wenn ein Pilger die Säule mit sieben Kieselsteinen auf einmal bewirft und diese verstreut auf den Platz der Säule fallen, ist es für ihn gültig und nichts weiter zu unternehmen. Das ist die Auffassung von Atâ. Der Autor von „Al-Mughnî“ schreibt: „Atâ sagte: ‚Das ist gültig für ihn, und bei jedem Kieselstein soll er Allâhu Akbar sagen.‘“

13) Wenn man einen oder zwei Kieselsteine zu werfen vergisst oder sich bei der Anzahl irrt, ist das zulässig und nichts weiter obliegt nach einer Überlieferung von Imâm Ahmad. Der Autor von „Al-Mughnî“ schreibt: „Wenn ein oder zwei Kieselsteine fehlen, ist das in Ordnung, doch es sollen nicht mehr sein. Ibn Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) pflegte zu sagen: „Es kümmert mich nicht, ob ich sechs oder sieben Steinchen geworfen habe“ (Ibn Abû Schaiba).

14) Wenn er die Säulen bewirft, ohne auf die Reihenfolge zu achten, also mit der Dschamra Al-Aqaba beginnt, dann die mittlere Säule bewirft und dann die andere, so ist es für ihn gültig und er muss nichts weiteres machen. Das ist die Auffassung der Hanafiten. Al-Kâsânî schreibt in „Badâi As-Sanâi“: „Man kann die eine Säule unabhängig von der anderen bewerfen. Belegt wird dies dadurch, dass man am Tag des Opferns die Dschamra Al-Aqaba bewirft, aber nicht die anderen. Da es erlaubt ist, die eine Säule von den anderen getrennt zu bewerfen, ist die Reihenfolge keine Bedingung. Ibn Hazm überliefert in „Al-Muhallâ“ von Humaid, dass er in Mekka am zweiten Tag des Opferfestes zu Al-Hasan Al-Basrî kam. Dieser hatte mit der Dschamra Al-Aqaba begonnen, dann die mittlere und dann die andere beworfen. Er sagte: „Da befragte ich die Gelehrten von Mekka darüber und keiner hat dies missbilligt.“

15) Wenn ein Pilger die Säule aus der Ferne bewirft und der Kieselstein bei oder in der Nähe der Säule herunterfällt, ist dies ebenfalls ausreichend. Für die Gültigkeit des Werfens ist es nicht erforderlich, dass man genau die Mitte der Säule trifft. Was in der Nähe davon ist, wird genauso betrachtet, weil es dazu gehört.

16) Auch ist es gültig, egal, aus welchem Material aus der Erde das stammt, womit er die Säule bewirft: egal ob Stein, Ton oder etwas anderes. So lautet die Auffassung der Hanafiten.

17) Es ist keine Bedingungen für die Korrektheit des Bewerfens, dass man die Kieselsteine in Muzdalifa sammelt. Es ist genauso gültig, wenn man Steinchen wirft, die man irgendwo anders im Haram-Bezirk gesammelt hat: in Minâ oder Mekka. Auch ist es gültig, wenn man die Steinchen dort aufsammelt, wo das Bewerfen stattfindet, und nichts weiteres obliegt einem. Von Imâm Ahmad wird überliefert: „Nimm die Steine vor dort, wo du es möchtest.“

18) Wenn man die Kieselsteine aus dem Bereich um die Säule nimmt, um damit zu werfen, obwohl andere diese schon dazu verwendet haben, ist das auch gültig und keine Verpflichtung entsteht daraus. Dies ist die Ansicht der Schâfiîten.

19) Sunna ist es, dass die Steine die Größe von Kieselsteinen haben. Wirft man einen größeren oder kleineren Stein, so ist das ausreichend und nichts weiteres ist nötig. As-Schâfiî sagte in „Al-Umm“: „Wenn man mit etwas Kleinerem oder Größerem als das wirft, so gefällt mir das nicht, aber man muss das Werfen nicht wiederholen.“

20) Wenn ein anderer für ihn die Kieselsteine sammelt und sie wirft, ist das gültig. Als Beleg hierfür wird der Hadîth von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) herangezogen, der berichtet: „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte am Morgen von Aqaba, während er auf seinem Kamel saß: ‚Hebe für mich die Steinchen auf.‘ Er sagte: ‚Da hob ich für ihn sieben Steinchen auf, die so groß wie Kieselsteine waren. Er schüttelte den Staub davon ab und sagte: ‚So wie diese hier. Werft mit ihnen.‘ Dann sagte er: ‚O ihr Menschen! Übertreibt nicht in der Religion. Denn die vor euch hat die Übertreibung in der Religion zugrunde gerichtet‘“ (Ibn Mâdscha).

21) Wenn man einen Kieselstein auf die Säule wirft und zweifelt, ob er hineingefallen ist oder nicht, so genügt ihm das. Dies ist die ältere Meinung von As-Schâfiî, wie sie von einigen Schâfiîten zitiert wird. Denn das Offensichtliche ist, dass er in die Dschamra gefallen ist (nach dem Grundsatz, dass im Zweifelsfall das Wahrscheinlichere anzunehmen ist; AdÜ).

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