Ich habe in einer Ramadân-Nacht bewusst onaniert und erst am nächsten Vormittag die Ganzkörperwaschung verrichtet. War mein Fasten an diesem Tag gültig? Ich habe ebenfalls den Tag von Arafa gefastet. Wird dieses Fasten von mir angenommen?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Onanieren ist im Islâm verboten. Dies gilt vor allem im Ramadân. Der Ramadân ist schließlich der Monat der Anbetungshandlungen und Reue und nicht der Monat der Sünde und Übeltat. Das Fasten des folgenden Tages ist gültig. Die Tatsache, dass du dich im Zustand ritueller Unreinheit befunden hast, ändert daran nichts. Dies gilt, solange das Onanieren nicht tagsüber während der Fastenzeit stattgefunden hat.
Wer sich im Zustand ritueller Unreinheit befindet, muss für das rituelle Gebet eine Ganzkörperwaschung verrichten.
Man darf das Gebet nicht im Zustand ritueller Unreinheit verrichten und es auch nicht über seine vorgeschriebene Zeit hinauszögern.
Du hast erwähnt, dass du in der Nacht rituell unrein geworden bist und erst am darauffolgenden Vormittag die Ganzkörperwaschung verrichtet hast. Dies bedeutet, dass du das Morgengebet entweder im Zustand ritueller Unreinheit oder erst am Vormittag verrichtet hast. Beide Dinge sind im Islâm strengstens verboten.
Das Fasten des Tages Arafa tilgt die Sünden des vergangenen und kommenden Jahres, wie es uns vom Propheten Muhammad in Sahîhu Muslim überliefert wurde. Durch dein Fasten dieses Tages sind dir deine Sünden hoffentlich vergeben. Allâh der Erhabene sagt: „Die guten Taten lassen die bösen Taten vergehen.“ (Sûra 11:114).
Der Prophet sagte: „Lasse auf die schlechte Tat eine gute folgen, damit diese jene auslöscht.“ Authentischer von At-Tirmidhî überlieferter Hadîth.
Du musst deine Tat aufrichtig bereuen und darfst diese nicht wiederholen.