Wie lautet die Rechtsnorm dafür, wenn man einen Tag gemäß dem Kalender von den Buchhandlungen als den Zehnten des Muharram fastete und erst gegen Mittag erfuhr, dass es der Elfte des Muharram war?
Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du hättest dich vergewissern und nach der Zeit erkundigen müssen, zu der man die Neumondsichel schariatisch gesichtet hat. Du solltest dich nicht mit dem Kalender, der richtig aber auch falsch sein kann, begnügen, denn die schariatische Sichtung der Neumondsichel ist hier maßgebend.
Falls du den Âschūrā-Tag nicht gefastet hast, weil du geglaubt hast, dass dieser Tag der Neunte des Muharram ist, so ist es eine Sunna, deren Zeit schon vorbei ist; du hast somit das Fasten am Âschūrā-Tag verpasst, weil der Âschūrā-Tag der Zehnte des Muharram ist. Du wirst aber, so Allāh will, für deine Absicht und dein aufrichtiges Streben nach dem Fasten des Âschūrā`-Tages belohnt, da der Prophet sagte: Wenn der anbetend Dienende krank wird oder sich auf Reisen befindet, gibt Allāh ihm die Belohnung der Taten, die er zu tun pflegte, als er gesund und sesshaft war. (Überliefert von Al-Buchārī).
Du wirst auch für dein freiwilliges Fasten am Elften des Muharram belohnt, denn Allāh lässt gewiss die Belohnung derjenigen, die Gutes tun, nicht verloren gehen.
Künftig sollst du dich nach der Sichtung der Neumondsichel erkundigen, damit du diesen Fehler nicht wiederholst.