Wir leben in Europa. Die reichen Muslime spenden im Ramadân, damit arme Muslime Essen für ihr Fastenbrechen haben. Wir nehmen dann die Gelder und kaufen damit Essen für das Suhûr-Essen (vor Anbruch des Morgengrauens) und das abendliche Fastenbrechen. Wir wissen aber nicht, ob sie fasten oder nicht.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Im Falle dieser Gelder, die gespendet wurden, um den Armen unter den Muslimen Essen für das Fastenbrechen zur Verfügung zu stellen, und deren Verteilung ihr übernommen habt, seid ihr ausschließlich dazu verpflichtet, sie jedem zu geben, der kommt und danach verlangt, um sie beim Fasten als Hilfe zu nehmen. Ihr seid nicht verpflichtet, nachzuforschen, ob die Behauptung eines jeden korrekt ist. Wichtig ist, dass er Muslim ist. Wenn er also – wie er sagt – ein bedürftiger Muslim ist und das Geld bei seinem Fasten als Hilfe nehmen möchte, dann ist die Angelegenheit klar. Und wenn es nicht so ist, dann lastet die Sünde auf ihm selbst. Ein Beleg dafür, dass es nicht verpflichtend ist, nachzuforschen und zu überprüfen, wie es wirklich um den Spendenempfänger steht, und dass das Almosen akzeptiert ist, selbst wenn es nicht dort ankommt, wo es hingehört, ist die Geschichte des Mannes, der eines Nachts Almosen gab. Er ging mit seinem Almosen aus dem Haus und gab es einer Person. Als dann bei den Menschen der Morgen anbrach, erzählten sie einander: „Einer Unzüchtigen wurde Almosen gegeben.“ Da sagte er: „O Allâh, Dir gebührt das Lob für eine Unzüchtige [also dafür, dass es eine Unzüchtige war]!“ Sodann ging er ein weiteres Mal hinaus und gab einem Reichen Almosen. Als dann bei den Menschen der Morgen anbrach, erzählten sie einander: „Einem Reichen wurde Almosen gegeben.“ Da sagte er: „O Allâh, Dir gebührt das Lob für einen Reichen!“ Danach ging er ein drittes Mal heraus und gab Almosen. Da geriet das Almosen in die Hand eines Diebs. Als dann bei den Menschen der Morgen anbrach, erzählten sie einander: „Einem Dieb wurde Almosen gegeben.“ Da sagte er: „O Allâh, Dir gebührt das Lob für einen Reichen, eine Unzüchtige und einen Dieb!“ Da wurde [im weiteren Verlauf laut einer Überlieferung] zu ihm gesagt: „Was dein Almosen betrifft, so wurde es angenommen...“ (Diese Überlieferungen stehen mit unterschiedlichen Wortlauten bei Al-Buchârî und Muslim.)
All dies ist an die Bedingung geknüpft, dass die Person keine Anzeichen aufweist, die darauf hinwiesen, dass sie nicht arm ist, oder stark davon ausgehen lassen, dass sie nicht zu den Fastenden gehört.
Und Allâh weiß es am besten!
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