Islam Web

  1. Fatwa
  2. Salā (Das rituelle Gebet)
  3. Das rituelle Gemeinschaftsgebet
  4. Weitere auf das Gemeinschaftsgebet bezogene Rechtsurteile
Fatwā-Suche

Bestimmte Sūren bei jedem Freitagsgebet wiederholen

Frage

Wie ist es zu beurteilen, dass manche Verse in jedem Freitagsgebet oder in anderen Gebeten rezitiert werden?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es ist kein Problem, Sūren oder Verse in jedem Freitagsgebet oder einem anderen Gebet zu wiederholen, solange man dies nicht als Sunna oder als verbindlich ansieht. Es kann eine Sunna sein, wenn man die Sūren rezitiert, die der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) im Freitagsgebet rezitierte. Er rezitierte in diesem Gebet manchmal die Sūren Al-Ghāschiya (Sūra 88) und Al-A'lā (Sūra 87) und gelegentlich Al-Dschumu'a (Sūra 62) und Al-Munāfiqūn (Sūra 63).

Dasselbe gilt für andere Gebete. Der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) rezitierte As-Sadschda und Al-Insān freitags zum Morgengebet. In den beiden Sahīh-Werken ist von Abū Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein überliefert, dass er sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) rezitierte freitags zum Morgengebet »Alif-Lām-Mīm. Die Offenbarung ...« (Sūra 32) und »Ist zu dem Menschen ...« (Sūra 76).“

In einer Überlieferung von Muslim steht: „Er rezitierte im Freitagsgebet die Sūren Al-Dschumu'a (Sūra 62) und Al-Munāfiqūn (Sūra 63).“

Muslim überlieferte in einem Hadīth von An-Nu'mān ibn Baschīr  möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass er sagte: „Der Gesandte Allāhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) rezitierte in den beiden Festgebeten und im Freitagsgebet »Preise den Namen deines höchsten Herrn« (Sūra 87) und »Ist zu dir die Geschichte der Überdeckenden gekommen?« (Sūra 88).“

Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass man nicht das Beste tut, wenn man etwas regelmäßig verrichtet, was der Gesandte Allāhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nicht regelmäßig getan hat.

Und Allāh weiß es am besten!

Verwandte Fatwās

Fatwā-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen