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Auf Vermutung aufbauende Behauptung des Betruges ist verboten

Frage

Ich bin seit elf Jahren verheiratet und habe drei Kinder. Meine Ehefrau hat sich mir immer als praktizierende Muslimin präsentiert und ich weiß nicht, was sie hinter meinem Rücken getan hat. Ich habe nie verspürt, dass sie mich liebt, allerdings kann sie wunderbar schauspielern. Durch Zufall habe ich entdeckt, dass sie mich betrügt, und sie konnte es weder leugnen noch sich verteidigen. Jetzt sind wir geschieden, aber mein Leben ist vorbei. Wie soll ich meiner Kinder wegen handeln, weil sie genauso betroffen sind?
Möge Allâh Sie mit allem Guten belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn deine Entdeckung auf ernst zu nehmenden und reellen Beweisen beruht, musst du dich davon überzeugen. Man darf nämlich nicht unachtsam sein, wenn man von seiner Familie etwas sieht, was Misstrauen hervorruft. Wenn die Angelegenheit allerdings lediglich auf übertriebener Eifersucht oder Argwohn gegenüber deiner Ehefrau beruht, dann ist dies etwas, was Allâh und Sein Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verboten haben. Allâh der Erhabene sagt: „O die ihr glaubt, meidet viel von den Mutmaßungen; gewiss, manche Mutmaßung ist Sünde.“ (Sûra 49:12).

Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Es gibt Eifersucht, die Allâh liebt, und es gibt Eifersucht, die Allâh hasst. Die Eifersucht, die Allâh liebt, ist die Eifersucht auf Grund des Verdachts. Und die Eifersucht, die Allâh hasst, ist die Eifersucht ohne den Verdacht.“ (Überliefert von Ahmad, An-Nasâî und Abû Dâwûd von Dschâbir ibn Atîk [ möge Allah mit ihm zufrieden sein)]. Der Hadîth wurde als hasan eingestuft).

Al-Buchârî hat im Buch der Heirat folgendes Kapitel verfasst: „Man klopft nicht nachts bei seiner Familie an, wenn man länger abwesend war, aus Angst davor, ihnen zu misstrauen oder ihre Versäumnisse zu entdecken.“ Daraufhin überlieferte er den Hadîth von Dschâbir ibn Abdullâh, der sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »Wenn jemand von euch länger abwesend ist, soll er nicht nachts bei seiner Familie anklopfen!«“ Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar sagte: „Dies ist eine Aufforderung, sich nicht etwas auszusetzen, was Misstrauen erregt.“

Wir raten dem Bruder dazu, diese Angelegenheit zu regeln, mit seiner Familie zu reden und es den teuflischen Vermutungen und Einflüsterungen nicht zu erlauben, sein Haus zu verunreinigen, seine Familie zu zerstören oder sein Leben zu stören, solange er sich nicht von ihrem Betrug überzeugt hat. Er soll wissen, dass die Unfähigkeit der Frau, sich gegen ihre Beschuldigung zur Wehr zu setzen, nicht unbedingt bedeutet, dass sie auf sie zutrifft. Möglicherweise ist sie lediglich unfähig dazu, sie auszudrücken, oder schämt sich. Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Möglicherweise ist jemand von euch intelligenter in seiner Begründung als der andere.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

Wenn du alles außer der Scheidung ablehnst, so bleiben die Kinder, solange sie klein sind, grundsätzlich in der Obhut ihrer Mutter, solange sie nicht heiratet.

Und Allâh weiß es am besten!

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