In euren Fatwâs über Geburtstage, fiel mir auf, dass ihr die Meinung vertretet, dass das Feiern des Geburtstages verboten ist. Ihr geht dabei davon aus, dass Geburtstagsfeste eine Nachahmung der Nicht-Muslime sei und darüber hinaus als verwerfliche Neuerung zu betrachten sei. Erlaubt mir dennoch einige Bemerkungen hierzu:
Ist denn jede Nachahmung der Nicht-Muslime verboten?! Wir ahmen die Nicht-Muslime schon größtenteils im Bildungswesen und Verkehrswesen nach, niemand hat dies bis jetzt für verboten erklärt. Das Feiern des Geburtstags verschafft außerdem gute Stimmung, natürlich unter der Voraussetzung die religiösen Anstandsregeln einzuhalten. Außerdem entsteht dabei kein Schaden. Auch wenn es sich beim Feiern des Geburtstags um eine westliche Tradition handelt, ist es trotzdem keine schlechte Tradition. Wir haben ja unsere Verkehrsregeln von ihnen übernommen, da es gute Regeln sind. Warum sträuben wir uns nun dagegen, nach ihrem Vorbild Geburtstage zu feiern, zumal diese Feierlichkeiten an das glückliche Ereignis der Geburt eines neuen Familienmitgliedes erinnert?!
Was die Aussage anbelangt, dass es sich beim Geburtstagfest um eine verwerfliche Neuerung handelt, so verstehe ich darunter, dass eine verwerfliche Neuerung das Wesen der Religion betrifft. In diesem Sinne berichtete 'Âischa möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer dieser unserer (religiösen) Angelegenheiten etwas Neues hinzufügt, was nicht dazu gehört, so ist dies abzuweisen.“ Geburtstage zu feiern ist nichts weiter als eine gesellschaftliche Tradition, die dem Wesen unserer reinen Religion überhaupt nichts hinzufügt. Wie bereits erwähnt, führten wir ja auch neue Systeme (wie die Verkehrsregeln) bei uns ein, die weder zur Zeit des Propheten Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken noch zur Zeit seiner edlen Gefährten existierten. Trotzdem sagt man nicht, dass diese Neuerungen eine Nachahmung des Westens oder eine nicht islamkonforme Neuerung seien?! Ich bitte um eine deutliche und ausführliche Erklärung!
Das Lob ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und wahren, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Und nun zur Frage:
Der Vergleich des Geburtstagfeierns mit den Verkehrsregeln und anderen weltlichen Systemen, aus denen die Muslime Nutzen ziehen, hinkt. Methoden zur Verwaltung weltlicher Angelegenheiten und Verbesserung des Gemeinwohls, wie etwa des Gesundheitswesens, die nicht gegen die Regeln der Scharî'a verstoßen, kann man ohne weiteres von den Nicht-Muslimen übernehmen. Selbst der Prophet sagte: „Ich wollte eben verbieten, dass schwangere Frauen Kinder stillen. Ich sah jedoch, dass die schwangeren Frauen der Römer und der Perser ihre Kinder stillen, ohne dass es den Kindern schadet.“ (Muslim)
Was das Feiern des Geburtstages betrifft, so ist es ausdrücklich verboten andere Anlässe als die islamischen Feste zu feiern. Bekanntermaßen gehört das Geburtstagsfest nicht zu den islamischen Festen und hat keine islamische Grundlage, und gehört zu den Festen der Nichtmuslime und darf daher nicht gefeiert werden. Anas Ibn Mâlik berichtete: „Als der Prophet nach Madîna kam, hatten die Medinenser jährlich zwei Tage, an denen sie zu feiern pflegten. Er fragte: ‚Warum diese zwei Tage?‘ worauf sie entgegneten: ‚Wir pflegten in der vorislamischen Zeit diese zwei Tage zu feiern.‘ Da sagte ihnen der Prophet : ‚Allâh ersetzte euch diese zwei Tage durch zwei Tage, die fürwahr besser sind: das Opferfest und das Fest des Fastenbrechens.‘“ (Abû Dâwûd u. An-Nasâ'î; von Al-Albânî für authentisch befunden). Dieser Hadîth deutet also darauf hin, dass es im Islâm außer diesen zwei Festen keine Feste gibt und dass man andere Feste, wie etwa die Feste und Sitten der Nicht-Muslime, nicht feiern darf.
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