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Gebete in Regionen, wo Nacht und Tag unterscheidbar sind

Frage

Wie lautet das Urteil für die Gebetszeiten, wenn die Zeit zwischen Sonnenaufgang bzw. -untergang nur ca. sechs Stunden beträgt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn in einem Land Nacht und Tag in 24 Stunden aufeinanderfolgen, muss jedes Gebet zu der von Allâh dem Allmächtigen festgelegten Zeit verrichtet werden. Das Komitee der Großgelehrten im Königreich Saudi-Arabien äußerte sich hierzu folgendermaßen:

„Wenn jemand sich in einem Land aufhält, in dem Nacht und Tag zwar durch Morgendämmerung und Sonnenuntergang zu unterscheiden sind, wobei aber der Tag im Sommer sehr lang und im Winter kurz ist, so muss er die fünf Gebete zu ihren von der Scharîa bestimmten Zeiten verrichten, da das Wort des Allmächtigen im Qurân allgemein gehalten ist: ‚Verrichte das Gebet beim Neigen der Sonne bis zum Dunkel der Nacht, und (auch) die (Qurân-)Lesung der Morgendämmerung. Gewiss, die (Qurân-)Lesung der Morgendämmerung wird (von den Engeln) bezeugt‘ (Sûra 17:78). Auch sagt der Erhabene: ‚Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben‘ (Sûra 4:103).

Von Buraida (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird berichtet, dass ein Mann den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nach der Zeit des Gebets fragte, worauf dieser sagte: „Bete mit uns diese zwei Tage.“ Als die Sonne den Zenit überschritten hatte, befahl er Bilâl, den Adhân zum Gebet zu rufen. Dann befahl er ihm, die Iqâma (zweiten Gebetsruf) für das Mittagsgebet zu rufen. Dann befahl er ihm, und er rief die Iqâma für das Nachmittagsgebet, während die Sonne noch hoch am Himmel in hellem Licht stand. Dann befahl er ihm, und er rief die Iqâma für das Abendgebet, nachdem die Sonne untergegangen war. Dann befahl er ihm, und er rief die Iqâma für das Nachtgebet, als die Abenddämmerung verschwunden war. Dann befahl er ihm, und er rief die Iqâma für das Morgengebet, als die Morgendämmerung angebrochen war. Und am zweiten Tag befahl er ihm (zum Gebet zu rufen), doch er wartete mit dem Mittagsgebet, bis es kühler geworden war. Er verrichtete das Nachmittagsgebet, während die Sonne noch hoch am Himmel stand, aber später als beim ersten Mal. Er verrichtete das Abendgebet, bevor die Dämmerung verschwunden war. Das Nachtgebet verrichtete er, nachdem ein Drittel der Nacht vorbei war. Das Morgengebet verrichtete er, als es schon deutlich hell war. Dann sagte er: „Wo ist derjenige, der über die Gebetszeit gefragt hatte?“ Der Mann sagte: „Ich, Gesandter Allâhs“. Da sagte er: „Die Zeit eurer Gebete liegt zwischen dem, was ihr gesehen habt“ (Al-Buchârî, Muslim).

Abdullâh ibn Amr ibn Al-Âs berichtet vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), dass dieser sagte: „Die Zeit des Mittagsgebets ist, wenn die Sonne sich (vom Zenit) wegneigt und der Schatten eines Mannes so lang ist wie er selbst – solange noch nicht der Nachmittag eingetreten ist. Die Zeit des Nachmittagsgebets ist, solange die Sonne noch nicht blass geworden ist. Die Zeit des Abendgebets ist, solange die Abenddämmerung noch nicht verschwunden ist. Die Zeit des Nachtgebets reicht bis zur Mitte der Nacht. Die Zeit des Morgengebets ist vom Eintritt der Morgendämmerung bis zum Sonnenaufgang. Wenn die Sonne aufgegangen ist, dann unterlasse das Gebet, denn sie geht zwischen den beiden Hörnern des Schaitâns auf.“

Es gibt noch weitere Hadîthe, welche die fünf Gebetszeiten wörtlich oder als Handlung beschreiben. Zwischen der Länge des Tages und seiner Kürze bzw. der Länge der Nacht und seiner Kürze wird nicht differenziert, solange die Gebetszeiten durch die Anzeichen, die der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) dargelegt hat, unterscheidbar sind.“

Daher ist es verpflichtend, jedes Gebet in seiner jeweiligen Zeit zu verrichten. Das Morgengebet verrichtet du vor dem Sonnenaufgang und das Mittagsgebet dann, wenn die Sonne ihren höchsten Punkt überschritten hat. Das Nachmittagsgebet wird gebetet, wenn der Schatten eines Gegenstands so lang ist wie dieser selbst (abzüglich des Schattens, der im Zenit herrschte). Das Abendgebet ist dann, wenn die Sonne untergegangen ist, und das Nachtgebet, wenn die Röte der Abenddämmerung verschwunden ist. Das gilt, solange Nacht und Tag innerhalb von 24 Stunden aufeinanderfolgen.

Der Gelehrte Al-Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) sagte dazu in einer Fatwâ: „Diese spezifischen Zeiten gelten an einem Ort, an dem Tag und Nacht innerhalb von 24 Stunden liegen – egal, ob dabei Nacht und Tag gleich lang sind oder das eine etwas oder sehr viel länger als das andere dauert. Aber wenn sich Nacht und Tag nicht innerhalb von 24 Stunden abwechseln, ist es verpflichtend für die Menschen in diesem Land, die Zeit ihres Gebets nach dem ihnen am nächsten gelegenen gemäßigten Land zu schätzen.“

Und Allâh weiß es am besten!

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