Darf der Ehemann seiner Ehefrau verbieten, ihren Vater und ihren Bruder zu empfangen, weil diese nicht beten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Person hat das Recht, jedem den Eintritt in sein Haus zu verwehren, sei es der Vater seiner Ehefrau, ihr Bruder oder jemand anderes. Dabei spielt es keine Rolle, ob er dies mit der Begründung verbietet, dass das Gebet unterlassen wird, oder mit einer anderen. Niemand darf das Haus einer Person ohne deren Einverständnis betreten.
Wenn aber der Vater oder Bruder der Frau ihr Haus mit oder ohne Erlaubnis betreten oder ihr irgendwo begegnen, darf ihr Mann sie nicht daran hindern, sie zu begrüßen und den Kontakt mit ihnen zu pflegen, weil es einen Abbruch der verwandtschaftlichen Beziehungen darstellt, sie nicht zu empfangen oder zu begrüßen. Und es ist verboten, die verwandtschaftlichen Beziehungen abzubrechen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Recht des Vaters auf Güte nicht verfällt, selbst wenn er Kâfir wird. Allâh der Erhabene sagt: „Und Wir haben dem Menschen anbefohlen, seine Eltern mit Güte zu behandeln. Wenn sie sich aber darum bemühen, dass Du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht. Zu Mir wird eure Rückkehr sein, da werde Ich euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet.“ (Sûra 29:8).
Das Beste ist, ihn zu empfangen, wenn er zu Besuch kommt.
Und Allâh weiß es am besten!
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