Beim Opfer ist nur das vierfüßige Vieh zulässig, nämlich Kamele, Kühe, Schafe und Ziegen. Andere Tiere sind jedoch nicht zulässig, selbst wenn deren Fleisch essbar ist, wie etwa Hasen, Vögel, Antilopen, Gazellen und andere wilde Tiere.
Thema:
Ein Metzger bekommt in Verbindung mit dem Opfertier kein Entgelt,..
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