Ich war Student im Ausland und wir unternahmen eine zweiwöchige Reise. Als wir zurückkehrten, war der Ramadân angebrochen und wir wussten nichts davon. Es waren schon mehr als zehn Tage vergangen und auch die restlichen Tage habe ich leider nicht gefastet. Eigentlich habe ich im Ramadân immer gefastet, außer diesen einen Monat, leider. Nach einiger Zeit bin ich aufrichtig zu Allâh zurückgekehrt, da ich geheiratet habe. Was ist nun zu tun?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Bevor wir auf die Frage eingehen, wollen wir den Fragesteller darauf aufmerksam machen, dass es eine Pflicht ist, dass sich der Muslim um seine Religion kümmert. Es ist ein großer Fehler, dass ein Muslim so unachtsam ist, dass mehr als zehn Tage des Ramadân vergehen und er nicht einmal weiß, dass er angebrochen ist.
Was nun deine Situationen angeht, so musst du die Tage nachholen, die vom Ramadân ohne dein Wissen, dass er angebrochen ist, vergangen sind. Nachdem du aber wusstest, dass Ramadân ist, hättest du fasten müssen. Da du dies jedoch nicht getan hast, musst du in Reue zu Allâh, dem Erhabenen, zurückkehren von dieser großen Sünde. Diese Tage musst du nachholen und das ist die Meinung aller Gelehrten, einschliesslich der vier Rechtsschulen. Meinungsverschiedenheit herrscht nur in der Buße. Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass eine Buße für dich verpflichtend ist, da du das Fasten absichtlich unterlassen hast. Andere wiederum sehen die Pflicht zur Entrichtung der Buße nur im Zusammenhang mit dem Geschlechtsverkehr, auch wenn das Fasten ohne ihn natürlich ungültig wäre. Und wieder andere sehen die Buße nur dann als verpflichtend, wenn das Fasten durch den Geschlechtsakt gebrochen wird, doch trifft dies bei dir nicht zu.
So bleibt allgemein zu sagen, dass die aufrichtige Rückkehr zu Allâh, dem Erhabenen, und das Nachholen dieser Tage für dich verpflichtend ist. Solltest du für jeden Tag, an dem du Geschlechtsverkehr hattest, noch die Buße entrichten, so ist das empfehlenswert.
Sollte sich das Nachholen ohne Grund so lange hinauszögern, dass der nächste Ramadân anbricht, so muss für die Verspätung eine Buße in Höhe von einem halben Sâ' (vier Handvoll, z.B.: ca 750 Gramm Weizen) des Grundnahrungsmittesl des jeweiligen Landes für jeden nachzuholenden Tag entrichtet werden.