Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Es zählt zu den Voraussetzungen für die Beteiligung an der Belohnung für das Opfertier, dass derjenige, der das Opfertier kauft, für den Lebensunterhalt der Person, die er an der Belohnung teilnehmen lassen will, sorgt. Von daher springst du, wenn du für den Lebensunterhalt deines Ehemannes nicht aufkommst, für ihn nicht ein, um ihn an der Belohnung deiner Opfergabe teilnehmen zu lassen. Deshalb ist es nicht erwünscht, dass dein Mann an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha mit dem Rasieren seiner Haare und dem Kürzen seiner Fingernägel aufhört. Den Bart soll er sich aber niemals rasieren, denn dies ist harâm. Wenn du für den Lebensunterhalt deines Mannes sorgst, dann steht es dir zu, ihn an der Belohnung deiner Opfergabe teilnehmen zu lassen. In diesem Fall ist es für ihn erwünscht, an den ersten zehn Tagen des Monates Dhû Al-Hiddscha mit dem Rasieren seiner Haare und dem Kürzen seiner Fingernägel aufzuhören. Er darf auch den Bart nicht rasieren. Und Allâh weiß es am besten! |