Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Aussage, der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) habe seinen Bart wachsen lassen, weil es keinen Friseur gab, ist falsch, da es zur Zeit des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Friseure gab.
In der Sammlung authentischer Hadîthe von Muslim ist von Anas überliefert: „Ich sah, wie der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sich nach Minâ begab, dann zu den Steinsäulen ging und Kieselsteine auf diese warf. Hierauf ging er zu seinem Haus in Minâ und schlachtete (ein Opfertier). Dann sagte er zum Friseur: ‚Nimm!‘ und deutete auf seine rechte Seite, dann auf seine linke.“ In den beiden Sammlungen authentischer Hadîthe von Al-Buchârî und Muslim steht: Ka’b ibn Udschra berichtete, dass er mit dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) im rituellen Weihezustand aufbrach, als er auf seinem Kopf und in seinem Bart Läuse hatte. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erfuhr davon und rief ihn herbei. Dann rief er den Friseur herbei, der sein Kopfhaar abrasierte.“
Denke über diesen Hadîth nach! Er ließ sein Kopfhaar abrasieren, seinen Bart jedoch nicht.
Außerdem ordnete der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) an, den Bart wachsen zu lassen und bestätigte dies. Diese Anordnung richtet sich bis zum Anbruch der Letzten Stunde an jeden Mann!
Es existiert kein Bild vom Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), da er das Abbilden verbot und denjenigen, der dies tut, eindringlich davor warnte. Falls jemand jedoch eine genaue Beschreibung von ihm (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) möchte, so ist diese in den Hadîth- und Geschichtsbüchern zu finden.
Die Behauptung, es sei nicht vorteilhaft, den Bart wachsen zu lassen, da man damit unordentlich aussehe, ist eine äußerst verwerfliche Aussage. Das Wachsen-Lassen des Bartes ist eine durch authentische Hadîthe belegte Pflicht. Wie kann man von einer verpflichtenden Angelegenheit behaupten, sie sei nicht vorteilhaft? Befürwortet die Scharia denn etwa Unsinn?! Das Spotten über den Bart oder das Herabwürdigen des Bartes ist ein Spotten über einen islâmischen Ritus und eine islâmische Pflicht! Daher ist zu befürchten, dass derjenige, der dies tut, sich vom Islâm löst und ihn verlässt.
Der Muslim ist dazu verpflichtet, seine Zunge bei allen Religionsangelegenheiten vor Beleidigungen zu hüten, selbst wenn es um eine Sunna geht! Falls er zum Befolgen und Praktizieren nicht imstande ist, sollte er Allâh um Vergebung bitten, jedoch keine Einwände vorbringen oder spotten!