Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wir bitten Allâh, dir Besserung und Heilung zu gewähren. Wisse, dass es erlaubt und ausreichend ist, über einen Verband zu streichen, falls das Waschen Schaden hervorruft. Dabei ist es egal, ob es sich um Al-Hadath Al-asghar (vereinfacht: Ausscheidung) oder Al-Hadath Al-akbar (vereinfacht: geschlechtliche Beziehung) handelt. Von Ibn Mâdscha wird unter Berufung auf Alî ibn Abû Tâlib überliefert, dass er sagte: „Ich brach mir den Unterarm, daher befragte ich den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Er befahl mir, über den Verband (mit feuchter Hand; AdÜ) zu streichen.“
Von Ibn Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wurde überliefert, dass er ein Geschwür an seinem Finger hatte, es mit einer bitteren Substanz behandelte, verband und darüber den Wudû vornahm. Es ist nicht bekannt, dass ihm einer der Prophetengefährten widersprochen hätte.
Im Werk „Ar-Raud“ und dem Kommentar dazu heißt es: „Wer eine Wunde hat und er durch das Waschen der Wunde oder Überstreichen mit Wasser Schaden nimmt und auch das, was sich im Bereich der Wunde befindet, der nimmt dafür Tayammum vor und den Rest soll er waschen. Falls durch ein Überstreichen kein Schaden entsteht, so ist das verpflichtend und ausreichend, d. h. ein Überstreichen ist Pflicht und ersetzt das Waschen, weil ein Überstreichen mit Wasser ein Teil des Waschens ist. Der Schaich sagte: ‚Das Überstreichen der Wunde mit Wasser ist besser als das Überstreichen einer Dschabîra (fester Verband). Dies wiederum ist besser, als Tayammum vorzunehmen. Überliefert wird dies von Al-Maimûnî von Ahmad, und Ibn Aqîl hat diese Auffassung bevorzugt.‘“
Und Allâh weiß es am besten!