Gebet hinter einem Imâm mit Sprachfehlern

24-10-2024 | IslamWeb

Frage:

Ich bin Student und zum Abschluss meines Studiums nach China gezogen. Al-Hamdu lillâh habe ich in der Stadt, in der ich zurzeit lebe, eine kleine Moschee gefunden.
Das Problem ist, dass derjenige, der die Leute im Gebet leitet, den einzelnen Lauten nicht die gebührende Aufmerksamkeit schenkt und den Qurân nicht korrekt lesen kann. Es gibt auch niemanden sonst in der Stadt, der gut lesen kann.
Immer wenn der Imâm die Freitagspredigt beendet, steht einer auf, stützt sich auf einen Stock und beginnt nach ihrer Art einige Dhikr-Formeln melodiös zu rezitieren, die er aber mehrheitlich nicht zu verstehen scheint. Dann erheben sich die Leute zum Gebet. Wie ist das Gebet in dieser Moschee zu beurteilen? Wohlgemerkt ist es hier die einzige Moschee!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es ist unter den Gelehrten umstritten, ob es gültig ist, hinter einem Imâm zu beten, der, wie von dir beschrieben, den Qurân nicht gut rezitieren kann aufgrund seiner schwachen Sprachkenntnisse, bzw. weil er nicht arabischsprachig ist.

In der kuwaitischen Fiqh-Enzyklopädie heißt es hierzu: 

„Die Schâfiiten nach der neueren Meinung und die meisten Hanbaliten vertreten die Auffassung, dass es nicht zulässig ist, einer Person im Gebet zu folgen, die bei der Rezitation der Fâtiha grobe Fehler macht, indem sie einen Buchstaben auslässt oder den einen Buchstaben durch einen anderen ersetzt. Auch die Hanafiten vertreten dies gemäß ihrer Fiqh-Schule. Sie beschränken dieses Urteil jedoch nicht nur auf die Verfälschung bzw. Vertauschung von Buchstaben bei der Lesung der Fâtiha, sondern meinen, dass es nicht zulässig sei, jemanden als Imâm anzunehmen, wenn er dies (die Nichtaussprache mancher Buchstaben) tut − egal ob in der Fâtiha oder außerhalb.
Diese Fiqh-Gelehrten sind der Meinung, dass das Gebet von jemandem mit falscher Aussprache an sich bereits ungültig ist, wenn er in der Lage ist, seine Aussprache zu verbessern, dies jedoch unterlässt. Dementsprechend ist es unzulässig, ihn als Imâm anzunehmen. Falls er jedoch gar nicht imstande ist, seine Aussprache zu korrigieren und zu verbessern, weil seine Zunge ihm nicht gehorcht oder weil die Zeit knapp ist und er dies nicht rechtzeitig schaffen kann, so ist sein Gebet an sich gültig. Wenn ihm jemand im Gebet folgt, der in der gleichen Lage wie er ist, dann ist seine Nachahmung gültig. Er ist wie der Vorbeter und sein Gebet ist korrekt.

Die Mâlikiten in ihrer Schule, einige Hanafiten, Abû Thaur, Atâ und Qatâda sind der Auffassung, dass das Gebet hinter jemandem mit Sprachfehler (Al-Alkan) gültig ist. Auch Al-Muzanî hat dies als Ansicht gewählt. Jedoch beschränkte er die Gültigkeit der Nachahmung (eines Imâms) auf den Fall, dass ihm die Zunge nicht gehorcht, oder darauf, dass die Zunge ihm zwar gehorchen würde, er aber keine Zeit zum Erlernen der korrekten Aussprache hatte. In anderen Fällen ist eine Nachahmung nicht gültig. Der offensichtliche Standpunkt von Ibn Al-Bannâ aus der hanbalitischen Rechtsschule ist, dass die Gebetsleitung einer Person, die stottert oder Schwierigkeiten beim klaren Aussprechen der Worte hat, zwar gültig, aber unerwünscht (makrûh) ist. Diese Regelung bezieht sich auf die Gebetsleitung durch jemanden, der grobe Fehler macht, also einen Buchstaben auslässt oder ihn durch einen anderen ersetzt bzw. einige Buchstaben nicht korrekt ausspricht.“

Was die Frage nach der melodiösen Lesung von Dhikr-Formeln zwischen Predigt und Gebet anbelangt, gehört dies nicht nur Sunna. Diese Neuerungen stellen jedoch keinen Grund dafür da, die Teilnahme am Freitagsgebet zu unterlassen.

Wir raten dir, an den Gebeten in der genannten Moschee teilzunehmen, insbesondere, weil du ja erwähntest, dass es keine anderen Moscheen in dieser Stadt gebe. Außerdem solltest du ihnen helfen, die Fehler in ihrer Aussprache und die unpassende Rezitationsart des Dhikr zu korrigieren.

Und Allâh weiß es am besten!

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