Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Hadîth steht im Sunna-Werk von Abû Dâwûd. Die Aussage "ohne Wudû zu machen" bedeutet laut Al-Chattâbî: "Das Wort Wudû bedeutet in diesem Hadîth die Hände zu waschen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, aus dem Hadîth zu entnehmen, dass das Blut essbarer Tiere nach der Schlachtung rein wird, wenn man davon ausgeht, dass tatsächlich Blut an der Hand des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) haften blieb.
Detaillierte Erläuterungen zu diesem Thema findet man in den Büchern der Gelehrten.
Ausgeflossenes Blut, das bei der Schlachtung austritt, ist rituell unrein. Dies beweist der Vers: "Oder ausgeflosses Blut“ (Sûra 6:145) Aber das restliche Blut, das in den Organen des Schafes zurückbleibt, ist rituell rein.
Der malikitische Gelehrte Ad-Dardîr sagte: "Und Blut, das nicht beim Schlachten ausgeflossen ist: Es ist das, was nach der Ursache für den Blutfluss durch die islâmisch korrekte Schlachtung nicht mehr ausfließt, d.h das Blut, das in den Adern bleibt. Dazu gehört auch das Blut, das nach dem Schlachten im Herz eines Schafes zurückbleibt.
Was hingegen im Bauch zurückbleibt, ist ausgeflossenes Blut und somit rituell unrein.
Dieselbe Regel gilt für das Blut, das an der Einschnittstelle der Schächtung verbleibt, weil es der Rest des ausgeflossenen Bluts ist.“
Nun zum Blut nicht essbarer Tiere: Über das Schwein ist zu sagen, dass der Qurân-Vers dessen Verbot belegt und daher auch dessen Blut betrifft. Der Vers lautet: "Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch -denn es ist ein Gräuel- oder ein Frevel, worüber ein anderer (Name) als Allâh(s) angerufen worden ist[...]“ (Sûra 6:145)
Das Blut des nicht essbaren Tieres ist auch rituell unrein. Ibn Qudâma sagt in seinem Werk Al-Mughnî: ‘Wenn nicht essbare Tiere geschlachtet werden, dann ist deren Haut auch rituell unrein. Das ist die Meinung von As-Schâfi’î. […] Unser Argument lautet, dass der Prophet verbot, sich auf die Haut von Raubtieren zu setzen und auf Leopardenfell zu reiten. Das gilt allgemein für das geschlachtete und nicht geschlachtete Tier. Und weil durch die Schlachtung das Fleisch nicht rituell rein wird, so kann auch die Haut nicht rituell rein werden."
Zur Frage, warum der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) seine Hand einführte, um jenes Schaf zu häuten. Dies ist auf das gute Benehmen des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zurückzuführen und auf seine stete Mühe Anderen zu helfen, wie etwa diesem Muslim. Vielleicht bemerkte er auch, dass der Junge das Häuten nicht richtig beherrschte, oder dass es ihm schwerfiel.
Und Allâh weiß es am besten!