Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn man sich unsicher ist, ob man die Fâtiha rezitiert hat oder nicht, ist Folgendes ausführlicher zu betrachten:
- Wenn man noch in derselben Rak'a (Gebetsabschnitt) zweifelt, kehrt man noch einmal zurück, um die Fâtiha zu rezitieren und verrichtet dann, was danach kommt.
- Wenn man sich noch im Gebet, aber in einer anderen Rak'a befindet, lässt man die Rak'a, in der man über die Fâtiha im Zweifel ist, außer Betracht und verrichtet eine Rak'a zusätzlich.
- Wenn der Zweifel nach dem Gebet kommt, hat es keine Auswirkungen. Denn der Zweifel nach Beendigung der Anbetungshandlung schadet nicht.
All dies gilt, wenn der Zweifel natürlich ist. Wenn man allerdings kontinuierlich von Zweifeln geplagt wird, sagen die Rechtsgelehrten für diesen Fall, dass der kontinuierliche Zweifel keine Geltung hat und nicht zu beachten ist.