Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass die Neumondsicheln unterschiedlich aufgehen. Dies ist sowohl hinsichtlich der Praxis als auch des Verstandes absolut bekannt. Allerdings sind sie sich uneinig über die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung dieser Tatsache bezüglich des Beginns und Endes des Fastens im Ramadân.
Es existieren zwei Meinungen:
Die Einen sind der Meinung, dass die verschiedenen Aufgänge zu berücksichtigen sind und dass jedes Land ihre Sichtung vornimmt.
Und die Anderen sehen dies nicht so. Sie sagen: Wenn die Neumondsichel in einem Land festgestellt wurde, müssen alle anderen Länder fasten.
Beide Gruppen stützen sich auf Beweise aus Quran und Sunna sowie auf den Analogieschluss. Dieses Thema gehört zu den Themen, bei denen die Gelehrten eine selbstständige Entscheidung auf Grund der Interpretation von Quellen treffen.
Und die Meinungen der Gelehrten dieser Gemeinschaft, die dies vorgenommen haben, unterscheiden sich. Bekannt ist, dass das Urteil des muslimischen Herrschers die Meinungsverschiedenheiten selbstständig gefällter Urteile aufhebt.
Wenn der Herrscher der Meinung ist, dass die verschiedenen Aufgänge nicht zu berücksichtigen oder zu berücksichtigen sind, ist die Meinungsverschiedenheit nichtig und die Bewohner des Landes müssen ihm gehorchen. Dadurch bewahren sie die Einheit ihres Fastens im Ramadan und ihres Festgebets in ihrem Land.
Und Allâh weiß es am besten!