Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
In vielen Hadîthen werden die Tage erwähnt, an denen dem Muslim das Fasten empfohlen ist. Diese sind:
– Sechs Tage im Monat Schawwâl. Abû Ayyûb (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) berichtete vom Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer den Ramadân fastet und ihm dann sechs Tage im Schawwâl folgen lässt, so ist dies (wie) ununterbrochenes Fasten“ (Siyâm Ad-Dahr; berichtet von Muslim, Ahmad, Abû Dâwûd, At-Tirmidhî; die Überlieferung bei Ahmad stützt sich auf Dschâbir).
– Zehn Tage am Anfang von Dhû Al-Hiddscha: Von Hafsa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) wird überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) vier Dinge nicht unterließ: das Fasten am Âschûrâ-Tag, an den zehn Tagen und an drei Tagen in jedem Monat, sowie die zwei Raka (Sunna-Gebet; AdÜ) vor dem Morgengebet (Ahmad, An-Nasâî). Mit den zehn Tagen sind die neun Tage zu Beginn des Dhû Al-Hiddscha gemeint. Der zehnte Tag ist nicht inbegriffen, da es der Îd-Tag ist und an diesem das Fasten verboten ist.
– Fasten am Tag von Arafa für den Nichtpilger. Von Abû Qatada (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird berichtet, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Das Fasten am Arafa-Tag ist eine Sühne für zwei Jahre: für das vergangene und das kommende. Und das Fasten am Tag von Âschûrâ ist eine Sühne für das vergangene Jahr“ (Muslim, Abû Dâwûd, An-Nasâî, Ibn Mâdscha). Ahmad und Ibn Mâdscha berichten über Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) das Fasten am Tag von Arafa untersagte, wenn man sich (als Pilger) in Arafa aufhält.
– Auch zählt dazu das Fasten im Monat Muharram, dem Monat Allâhs. Dies beruht auf einem Hadîth von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) im „Sahîh Muslim“ und den Sunan-Werken. Dort heißt es, dass der Gesandte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gefragt wurde: „Welches Fasten nach dem Ramadân ist am vorzüglichsten?“ Er antwortete: „(Das Fasten im) Monat Muharram, dem Monat Allâhs. Auch zählt das Fasten am Tag von Âschûrâ dazu. Das ist der zehnte Tag des Monats Muharram. Man soll auch den neunten Tag hinzufügen, denn bei Ahmad und Muslim wird von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte Allâhs den Âschûrâ-Tag fastete und dies gebot. Da sagten die Menschen: „Gesandter Allâhs, es ist ein Tag, den die Juden und Christen hochschätzen.“ Er entgegnete: „Im nächsten Jahr werden wir, so Allâh will, auch den neunten Tag fasten.“ Doch im folgenden Jahr war der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) bereits verstorben. Der Vorzug dieses Tages wurde oben im Hadîth von Abû Qatâda erwähnt.
– Zu den empfohlenen Tagen gehören auch die Tage im Monat Scha‘bân. Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) sagte: „In keinem Monat fastete der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) so viel, wie er im Scha‘bân fastete. Er fastete in ihm außer an wenigen (Tagen)“ (Al-Buchârî, Muslim).
– Drei Tage in jedem Monat. Dies findet sich im „Sahîh Muslim“ in einer Überlieferung von Abû Huraira und Abû Dharr (möge Allâh mit beiden zufrieden sein), wo es heißt, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ihnen auftrug, zwei Raka am Vormittag (Duhâ) zu verrichten, sowie das Witr-Gebet vor dem Schlafen und das Fasten an drei Tagen in jedem Monat. Am Vorzüglichsten ist es, dieses Fasten auf den 13., 14. und 15. zu legen. Darunter fällt auch das Fasten am Montag und Donnerstag. Von Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) wird berichtet, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sehr auf das Fasten am Montag und Donnerstag bedacht war. Der Hadîth findet sich in den Sunan-Werken und anderen wichtigen Quellen.
Es sollte auch bekannt sein, dass es viele Tage gibt, an denen das Fasten mustahabb (erwünscht) ist. Wenn sich der Muslim auf einige von ihnen beschränkt, sie aber regelmäßig fastet, dann ist dies besser, als all diese Tage zusammen zu fasten, um dies danach wieder zu unterlassen. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte gemäß der Überlieferung von Muslim bei einer Handlung zu bleiben, wenn er sie einmal begonnen hatte.
Und Allâh weiß es am besten!