Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Diese Partnerschaft ist nicht gültig, da der Kreditgeber dem Schuldner eine Bedingung stellt, von der er profitiert, und zwar das Hüten der Schafe. Jegliche Art von Darlehnsvergabe, die einen Profit mit sich bringt, zählt als Zinshandel und macht das Darlehen ungültig. Und wenn das Darlehen nicht gültig ist, ist auch die Partnerschaft nicht gültig. Dadurch sind alle Schafe das Eigentum desjenigen, vom dem das Geld stammte. Und dem anderen steht der Lohn seinesgleichen (das heißt einer Person, die eine entsprechende Tätigkeit ausübt) zu, solange er Hirte gewesen ist, wenn er mit dem Hüten der Schafe bereits begonnen hatte.
Und es ist möglich diese Partnerschaft dahingehend zu modifizieren, dass diese Person das Geld von seinem Gefährten oder einer anderen Person leiht und daraufhin die Hälfte der Schafe als Teilhaber kauft. Und der Gewinnanteil gestaltet sich nach dem jeweiligen Geldanteil der beiden. Daraufhin tilgt der Schuldner seine Schulden seinen Möglichkeiten entsprechend.
Und Allâh weiß es am besten!