Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das angemessenste für dich ist der Aufenthalt in Kuwait bei deiner Familie und deinen nahen, zum Heiraten nicht erlaubten Verwandten [Mahârim]. Du bist nicht verpflichtet, umzuziehen, um mit deiner Schwiegermutter in Oman zu leben, insbesondere weil es so ist, dass du temporär im Hause deiner Schwiegermutter leben wirst, in dem einer ihrer Söhne mit ihr zusammen wohnt. Und möglicherweise ist man nicht davor sicher, dass seinerseits oder seitens einer anderen Person eine Versuchung ausgeht. Und dass du bei deiner Familie bleibst, gilt für die Großmutter deiner Söhne nicht als Entzug der Söhne ihres Kindes. Zudem ist es möglich, die Verwandtschaftsbande durch Besuche, Briefe, Anrufe und Ähnliches zu pflegen. Hier geht es darum, wozu man imstande ist, ganz so wie Allâh der Erhabene es sagt: „Daher fürchtet Allâh, soweit ihr könnt...“ (Sûra 64,16)
Wenn es dir jedoch auf Grund scharia-konformer Gründe, die laut Meinung der Familie deines [verstorbenen] Gatten vorliegen, obliegt, umzuziehen, um in Oman zu wohnen, so ist daran nichts auszusetzen, wenn gewährleistet ist, dass keine Versuchung vorliegt, die von dir ausgeht oder dich trifft. Und doch ist es vorzüglicher für dich und korrekter, dich bei der Familie aufzuhalten.