Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Gelobende muss das Gelöbnis auf die Art erfüllen, die er in seinem Gelöbnis festgelegt hat. Er darf dies nicht abändern, es sei denn, die Änderung bringt einen eindeutigen Nutzen. Darunter fällt beispielsweise, dass er gelobt, Arme zu speisen, dann aber sieht, dass es ihnen mehr nutzt, ihnen Geld zu geben etc. In diesem Fall hindert ihn nichts daran, den Wert der gelobten Spende zu entrichten. Wenn die Armen aber nichts davon haben, dass man ihnen den Wert anstatt des eigentlichen Gelobten gibt, darf man nicht den Wert der gelobten Spende abgeben, sondern muss das tun, was man im Gelübde festgelegt hat.
Und Allâh weiß es am besten!