Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn du deine Jungfräulichkeit nicht durch Geschlechtsverkehr verloren hast und derjenige, der dich geheiratet hat, nicht mit dir wirklich allein war, und dich daraufhin geschieden hat, bist du de facto und de jure noch eine Jungfrau. Im Vertrag muss dies nicht erwähnt werden. Wenn man unter Einbeziehung deiner Situation schreibt, dass du Jungfrau bist, dann ist dies korrekt. Wenn man schreibt, dass du geschieden bist und darauf hinweist, dass du noch Jungfrau bist, macht dies auch nichts. Wenn es allerdings scheint, dass du durch Geschlechtsverkehr defloriert wurdest, dann nicht, weil sich die Deflorierte von der Jungfrau in einigen die Heirat betreffenden Regeln unterscheidet.