Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Du kannst das Geld deines Bruders für die Erfüllung seiner Angelegenheiten annehmen. Es ist dir im Rahmen einer islâmischen Zuwendung bedenkenlos möglich. Der Beweis für die Erlaubnis ist der Vers: „Wer ihn wiederbringt, erhält die Last eines Kamels, und dafür bin ich Bürge.“ (Sûra 12:72)
Dies unter der Bedingung, dass das, was du von ihm annimmst, nicht für eine Arbeit ist, die sowieso zu deinem Arbeitsbereich oder dem der anderen Mitarbeiter gehört. Was ihr in diesem Bereich annehmt, gilt als Bestechung.
Und Allâh weiß es am besten!