Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Er Seinen Gesandten sowie dessen Familie und dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn deine Menstruation begann und du schon in den Weihezustand für die Umra eingetreten warst, bist du verpflichtet, im Weihezustand zu verbleiben, bis du wieder rituell rein bist. Dann kannst du den Tawâf und den Sa'î (Lauf zwischen Safâ und Marwa) durchführen und dadurch deine Umra zum Abschluss bringen.
In der Zeit deines Verbleibens im Weihezustand musst du an dem festhalten, an dem ein im Weihezustand Befindlicher festhalten muss, dass man sich also von Verbotenem im Weihezustand fernhält. Parfümiere dich also nicht, trage weder den Niqâb noch Handschuhe, nähere dich nicht deinem Ehemann, entferne weder Haare noch Nägel, usw.!
Dass du den Weihezustand nicht beibehältst und deine Umra nicht zu Ende führst, ist hingegen nicht gestattet. Dies kannst du nur tun, wenn du die Umra zu Ende geführt hast. Selbst wenn du dich nach Dschidda oder nach Taif begibst oder in deine Heimatstadt zurückkehrst, bleibst du immer noch in deinem Weihezustand und du bist dazu verpflichtet, von im Weihezustand Verbotenem Abstand zu nehmen und wieder zur Vervollständigung deiner Riten zurückzukehren.