Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Pilger braucht außer bei der Verrichtung des Tawâf (Umschreiten der Ka'ba) sich nicht im rituell reinen Zustand bei der Verrichtung der rituellen Handlungen zu befinden. Als Âischa ihre Menstruation hatte, sagte ihr der Gesandte Allâhs : „Mach das, was der Pilger macht, außer den Tawâf um das Haus!“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Daraus folgt, dass die rituelle Reinheit keine Bedingung für die Gültigkeit des Bewerfens ist, wenngleich sie erwünscht ist.
Und Allâh weiß es am besten.