Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn Wasser vorhanden ist und man dieses benutzen kann, ist es niemandem erlaubt, für ein Gebet Tayammum vorzunehmen, egal ob es sich hier um ein Sunna- oder ein Pflichtgebet handelt.
Der Beleg hierfür ist das Wort Allâhs des Erhabenen: „(…) und ihr dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu“ (Sûra 4:43).
Zu beachten ist, dass der Schmuck (z. B. Brautkleider mit engen Ärmeln; A. d. Ü.) selbst in der Brautnacht keinen Entschuldigungsgrund darstellt, auf den Wudû mit Wasser zu verzichten.