Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Schuldenerlass kommt nicht der Erfüllung des Gelübdes gleich. So sagen die Rechtsgelehrten, dass das Gelübde einer Person, die gelobt zu spenden und danach von Schulden erlässt, die ihr noch zustehen, damit nicht erfüllt ist, auch wenn der Verschuldete zu jenen gehört, an die man spenden darf. Denn Voraussetzung für das Spenden ist, dass man im Besitz des Geldes ist. So wird das Gelübde nicht erfüllt, ebenso verhält es sich mit der Zakât.