Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Das Trösten (Beileid aussprechen) ist für Männer erlaubt sowie für Frauen, wenn sie keine Versuchung bewirken, da der Prophet sagte: „Wer einem Bruder bei einem harten Schicksalsschlag tröstenden Beistand leistet, den wird Allâh am Tage des Gerichts mit Schmuck aus ehrenvoller Würde bekleiden“ Überliefert von Ibn Mâdscha.
Es ist auch empfohlen, für die Familie des Verstorbenen Essen zu kochen, wohingegen es unerwünscht ist, dass die Familie des Verstorbenen für andere Leute Essen vorbereitet.
Von Abdullah ibn Dcha´far wird berichtet:
"Als die Todesnachricht von Dscha´far eintraf, sprach der Prophet : „Bereitet Essen für die Familie Dscha´fars, denn zu ihnen ist gekommen, was sie ablenkt {nämlich das Ableben Dscha´fars, durch das sie traurig und nicht in der Lage sind, ihre herkömmlichen Aufgaben zu verrichten}.“ Überliefert von At-Tirmidhî, Abû Dâwûd und Ibn Mâdscha.
Die Gelehrten sagen, dass die Zeitspanne der Tröstung nicht mehr als drei Tage dauert; alles was darüber hinausgeht, zählt als unerwünscht, außer wenn der zu tröstende Bruder oder einer derjenigen, die dem Bruder Beileid aussprechen wollen, abwesend sind (z.B. Reise usw)
Die Gelehrten meinen auch, dass es zur Tröstung gehört, wenn man sich bei der Familie des Verstorbenen versammelt und bei ihnen isst und trinkt. Ahmad und Andere überlieferten von Dscharîr ibn Abdullah möge Allah zufrieden mit ihm sein: „Wir sahen das Versammeln bei der Familie des Verstorbenen und das Zubereiten von Essen für die Familie nach dem Begräbnis als Tröstungsakt an.“
Es ist aber eine Erneuerung im Glauben, wenn man dieses Ereignis dazu nutzt, um bei der Versammlung Allâhs zu gedenken. Das richtige Verhalten besteht, wie bereits erwähnt, darin, dass man die Familie des Verstorbenen tröstet. Es macht nichts, wenn man sie mit Essen, Geld oder anderen Dingen unterstützt. Alles andere, was ich hier nicht erwähnt habe, gehört zur Neuerung.
Und Allâh weiß es am besten.