Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist keineswegs gültig, das rituelle Werfen eines Tages gleich nach Mitternacht zu verrichten. Alle Gelehrten sind der Meinung, dass eine gültige Dschimâr-Bewerfung erst nach der Mittagszeit des jeweiligen Tages erfolgt. Es wurde überliefert, dass Abû Hanîfa der Meinung war, dass die Dschimâr-Bewerfung vor der Mittagszeit auch gültig sei.
Die Beweisführung der ersten Meinung ist jedoch stichhaltiger als die des Abû Hanîfa. Soweit wir wissen, vertritt indes niemand die Ansicht, dass die Dschimâr-Bewerfung vor der Morgendämmerung gültig sein könnte. Darauf aufbauend bist du dazu verpflichtet, ein Opfertier als Sühne für die Bewerfung dieses Tages zu schlachten. Ibn Abbâs sagte in diesem Zusammenhang: „Wer etwas von den Haddsch-Riten unterlässt oder vergisst, der soll dafür ein Opfertier schlachten.“
Und da die Dschimâr-Bewerfung ungültig ist, ist der Tawâf Al-Wadâ' ebenso ungültig, da er ja vor der Vollendung der Riten erfolgte. Dafür bist du wiederum dazu verpflichtet, ein weiteres Opfertier zu schlachten. Kurz gesagt: Jeder von euch ist dazu verpflichtet, zwei Opfertiere zu schlachten: eins für die ungültige Bewerfung und eins für den ungültigen Tawâf Al-Wadâ'. Dich sowie alle Muslime möchten wir darauf hinweisen, dass ihr euch möglichst bemühen sollt, die Angelegenheiten eurer Religion richtig zu verstehen, um derartige Fehler zukünftig vermeiden zu können.
Allâh weiß es am besten.