Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn die Schwester einen muslimischen Vormund hat, darf sie nur mit dessen Erlaubnis heiraten. Wenn er in ihrem Heimatland wohnt und nicht bei der Eheschließung zugegen sein kann, so kann er jemanden bevollmächtigen.
Wenn diese Schwester keinen muslimischen Vormund hat, so kann sie ein muslimischer Richter verheiraten, denn der muslimische Herrscher oder dessen Stellvertreter ist der Vormund derjenigen, die keinen Vormund hat.
Und Allâh weiß es am besten.