Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Lohn-Arbeits-Verhältnis ist ein bindender Vertrag. Demnach soll der Arbeitnehmer genauso arbeiten, wie er es mit dem Arbeitgeber vereinbart hat. Wenn er (der Arbeitnehmer) die Arbeit während der vertraglichen Zeitdauer ohne einen gesetzlich anerkannten Grund wie Krankheit, Inhaftierung usw. nicht verrichten kann, dann steht es dem Arbeitgeber zu, seinen Lohn für die nicht gearbeiteten Tage abzuziehen, aber nicht für die Tage, an denen er gearbeitet hat. Es steht ihm auch zu, vom Arbeitnehmer für den Verlust wegen der unterlassenen Arbeit, eine Entschädigung zu verlangen. Die Autorität, die den Wert dieses Verlustes bestimmt, ist das islâmische Gericht oder eine Person, auf den sich beide Parteien als Schlichter einigen, wenn der Schlichter in diesem Bereich genug Erfahrung hat. Dies soll so geschehen, um Streit und Ungerechtigkeit zu verhindern.