Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Was Sie in Ihrer Frage erwähnt haben, dass man nach der Sūra Al-Fātiha weiter vom Qurān rezitieren muss, ist nicht richtig. Das Rezitieren nach der Sūra Al-Fātiha ist nach Übereinstimmung der Gelehrten, wie Ibn Qudāma berichtet, eine Sunna. Nur das Rezitieren der Sūra Al-Fātiha ist eine Pflicht in jeder Raka des Gebets. Das Lesen in der Reihenfolge der Sūras ist ebenso keine Pflicht. Der Gelehrte An-Nawawī sagte: Wenn er (der Betende) eine Sūra liest und in der folgenden Raka die Sūra, die davor steht, dann hat er nicht das Bevorzugte getan, aber es ist nichts dagegen einzuwenden. Und Allāh weiß es am besten!
In einem von Hudhaifa überlieferten authentischen Hadīth steht: Er (Hudhaifa) hat hinter dem Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken gebetet, wobei dieser Sūra Al-Baqara (Sūra 2), dann Sūra An-Nisā (Sūra 4) und schließlich Sūra Âli Imrān (Sūra 3) in einer einzigen Raka rezitiert hat. Das ist aber nicht die richtige Reihenfolge der Sūras im Qurān. Wenn der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken dies schon in einer einzigen Raka getan hat, dann ist es noch eher erlaubt, dies in zwei Rakas zu tun.
Was aber Ihre Frage bezüglich dessen anbelangt, dass das Einhalten der Reihenfolge beim Rezitieren in zwei verschiedenen Gebeten, sei es in einem obligatorischen oder in einem freiwilligen rituellen Gebet, Pflicht ist, so kennen wir keinen Gelehrten, der meint, dass dies empfohlen, geschweige denn Pflicht ist. Deshalb ist es empfohlen, dass Sie die Reihenfolge der Sūren im Qurān in den Rakas in einem Gebet einhalten. Dies ist jedoch keine Pflicht. Es gibt auch überhaupt keine rechtliche Grundlage dafür, dass man zur Reihenfolge der Sūren in zwei verschiedenen Gebeten verpflichtet ist.