Der Vorzug, sechs Tage des Monats Schawwâl zu fasten
06/09/2011| IslamWeb
Der Vorzug, sechs Tage des Monats Schawwâl zu fasten
Das Leben des Muslims ist stetiger Gehorsam gegenüber Allâh. Er, der Erhabene, sagt: „Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur (dazu) erschaffen, damit sie Mir dienen.“ (Sûra 51:56)
Er, der Majestätische, sagt weiter: „Sag: Gewiss, mein Gebet und mein (Schlacht)opfer, mein Leben und mein Sterben gehören Allâh, dem Herrn der Weltenbewohner.“ (Sûra 6:162)
So muss der Muslim leben: Das ganze Leben ist eine ´Ibâda für Allâh, um Sein Wohlgefallen und Seine Zufriedenheit zu erlangen.
Wenn dem so ist, sollte der Muslim stets nach Verrichten einer guten Tat mit der nächsten beginnen. Allâh, der Erhabene, sagt: „Wenn du nun fertig bist, dann strenge dich an! und nach deinem Herrn richte dein Begehren aus!“ (Sûra 94:7-8)
Dies bedeutet: Wenn du eine deiner Aufgaben verrichtet hast, dann wende dich einer anderen zu, damit du deine Zeit für gute Taten nutzt, die dir im Diesseits und im Jenseits nützen. So sollte der Muslim sein.
Indes ist Allâh barmherzig mit Seinen Dienern, da er ihren unterschiedlichen Tatendrang kennt und weiß, dass sie nicht alle im gleichen Maße gehorchen. Daher bestimmte Er einige Handlungen als Pflicht, die kein Muslim unterlassen darf und die jeder auf die islâmisch vorgeschriebene Weise verrichten muss. Und Er legte Handlungen fest, die freiwilliger Natur sind. Dem Muslim steht es frei, sie zu verrichten und die Belohnung dafür zu erhalten, oder diese Taten zu unterlassen, ohne negative Folgen fürchten zu müssen.
Das Fasten von sechs Tagen im Monat Schawwâl gehört zu der zweiten Art der Taten, den freiwilligen Taten. Der Muslim ist nicht dazu verpflichtet, sondern hat die freie Wahl, sich Allâh damit zu nähern und auf Seine reichliche Belohnung zu hoffen.
Es sind viele Hadîthe überliefert, die den Vorzug des Fastens von sechs Tagen im Monat Schawwâl bestätigen.
Der authentischste ist von Abû Ayyûb Al-Ansârî in Sahîh Muslim überliefert: Der Gesandte Allâhs sagte: "Wer den Ramadân fastet und darauf sechs (Tage) von Schawwâl folgen lässt, wird belohnt, als hätte er ein Jahr gefastet." Dieser Hadîth wurde ebenfalls von den Autoren der vier Sunna-Werke überliefert.
In einer Überlieferung in Sahîh Ibn Hibbân sagt der Prophet : "Wer Ramadân und sechs (Tage) von Schawwâl fastet, hat das ganze Jahr gefastet."
Der Prophet lehrt uns in diesen Hadîthen, dass das Fasten des Ramadân und der sechs Tage von Schawwâl wie das Fasten eines ganzen Jahres ist. Die Belohnung wird nämlich verzehnfacht: Der Ramadân entspricht dann zehn Monaten und die sechs Tage von Schawwâl zwei Monaten.
An-Nasâî berichtet von Thaubân, dem Diener des Gesandten Allâhs , dass er den Gesandten Allâhs sagen hörte: "Allâh verzehnfacht die Belohnung. Ein Monat ist wie zehn Monate und sechs Tage nach dem Fastenbrechen sind die Vollendung des Jahres."
An-Nawawî sagte in seiner Erklärung zu Sahîh Muslim: "Unsere Gefährten (der schâfi'itischen Rechtsschule) sagen: Es ist besser, die sechs Tag hintereinander nach dem Festtag zu fasten. Fastet man sie nicht nacheinander oder nicht am Anfang des Monats, lässt man diese Fastentage trotzdem auf den Monat Ramadân folgen, weil man (dem Fasten im Ramadân) sechs Tage im Monat Schawwâl folgen ließ." (Zitatende)
Über die Aussage des Propheten „hat das ganze Jahr gefastet“ sagen die Gelehrten: Der Vergleich entspricht nicht in jeder Hinsicht der Realität. Ja, bildlich hat er das ganze Jahr gefastet; dieser Ausdruck soll den Fastenden anspornen. Der Monat Schawwâl wurde ausgewählt, weil vor allem dieser Monat zu dem Wunsch nach Speise und Trank einlädt. Es ist schließlich das Ende der Fastenzeit. Somit ist das Fasten schwerer und wird mehr belohnt. Die Mehrheit der Gelehrten sieht das Fasten dieser Tag als empfohlen an.
Das Fasten dieser sechs Tage birgt großen Nutzen: Es gleicht mögliche Unzulänglichkeiten aus, die im Fasten des Ramadân geschehen sind. Der Muslim ist schließlich nicht frei von Fehlern oder Sünden, die sich negativ auf seine ´Ibâda oder seine guten Taten auswirken. Am jüngsten Tag werden die freiwilligen Taten des Muslims genommen, um die Unzulänglichkeiten in seinen Pflichthandlungen auszugleichen. Der Prophet sagte: "Die erste Taten, für die die Menschen am jüngsten Tag zur Rechenschaft gezogen werden, ist wahrlich das Gebet." Er sagte: "Unser Herr, der Majestätische, sagt zu seinen Engeln, und Er weiß es besser: 'Schaut auf das Gebet Meines Dieners, hat er es vollständig verrichtet oder hat er es nicht vollständig verrichtet?' Wenn er es vollständig verrichtet hat, wird es ihm vollständig gutgeschrieben. Wenn er es nicht vollständig verrichtet, sagt Er: 'Schaut, hat mein Diener freiwillige (Taten)?' Wenn er freiwillige (Taten) hat, sagt Er: 'Vollendet Meinem Diener seine Pflicht mit den freiwilligen (Taten).' Dann werden die Taten so genommen, wie sie sind." Überliefert von den Autoren der vier Sunna-Werke außer At-Tirmidhî.
Von Al-Hasan Al-Basrî ist überliefert, dass er einmal über die sechs Fastentage des Schawwâl sagte: "Bei Allâh, Allâh ist mit dem Fasten dieses Monats (des Monats Ramadân) für das ganze Jahr zufrieden. Das Fasten, das ihm folgt, sind die sechs Tage des Schawwâl."
Möge Allâh unsere Taten annehmen, unsere Zeit im Gehorsam verbringen lassen und uns auf Seinen Weg der Zufriedenheit führen! Möge er uns im Guten wettstreiten und nach seiner Vergebung streben lassen!