Die Gefahr der Beigesellung
16/03/2023| IslamWeb
Die Gefahr der Beigesellung
Für die Bekräftigung der alleinigen Verehrung Allâhs (Tauhîd Al-'Ibâda) muss jede Form der Fürbitte abgelehnt werden, sowie man es ablehnen muss, Allâh Partner beizugesellen. Wenn jemand in der Hoffnung zu den Toten betet, dass diese Einfluss auf die Lebenden haben, so hat er Allâh einen Partner beigesellt, da in diesem Fall Allâh und Seine Schöpfung angebetet wurden. Der Prophet Muhammad sagte in eindeutigen Worten: „Das Du’â (Bittgebet) ist die ‘Ibâda (Gottesdienst).“ (Abû Dâwûd)
Allâh, der Erhabene und Ruhmreiche, sagt:
„Er sagte: "Dient ihr denn anstatt Allâhs dem, was euch nichts nützt und nicht schadet?“ (Sûra 21:66)
„Gewiss, diejenigen, die ihr anstatt Allâhs anruft, sind (nur) Diener gleich euch. So ruft sie (doch) an, und so sollen sie euch doch erhören, wenn ihr wahrhaftig seid!“ (Sûra 7:194)
Falls jemand zum Propheten, zu den so genannten Heiligen, zu den Dschinn oder Engeln betet, um von ihnen Hilfe zu erbitten, oder damit sie bei Allâh Hilfe erbitten, so hat diese Person Schirk begangen. Das Konzept des „Al-Ghauth Al-A’dham“, ein Titel, den Unwissende Abduqâdir Al-Dschîlanî zuschrieben, ist ebenfalls ein Ausdruck des Schirk in dieser Form des Tauhîd. Dieser Titel bedeutet wörtlich „die größte (Quelle der) Erlösung“ oder „der mächtigste Beschützer vor Gefahren“. So darf man nur Allâh beschreiben. Wenn sich eine Katastrophe ereignet, rufen manche Leute Abduqâdir mit diesem Titel an und ersuchen seine Hilfe und seinen Schutz. Doch Allâh sagt Folgendes:
„Wenn Allâh dir Unheil widerfahren lässt, so kann es keiner hinweg nehmen außer Ihm.“ (Sûra 6:17)
Dem Qurân zufolge antworteten die Mekkaner, als sie gefragt wurden, warum sie ihre Gebete an die Götzen richten:
„Wir dienen ihnen nur, damit sie uns Zutritt in Allâhs Nähe verschaffen.“ (Sûra 39:3)
Die Götzen wurden nur als Mittler benutzt, aber dennoch hat Allâh die Menschen mit solchen Praktiken Polytheisten genannt. Denjenigen unter den Muslimen, die darauf beharren, neben Allâh zu Anderen zu beten, mögen über diese Tatsache nachdenken.
Die Christen, die von den Lehren des Saulus aus Tarsus (später Paulus genannt) beeinflusst wurden, vergötterten den Propheten Jesus und richteten ihre Gebete zu ihm und seiner Mutter. Die katholischen Christen kennen für jedes Ereignis Heilige, zu denen sie in dem Glauben beten, dass diese das Geschehen auf dieser Welt direkt beeinflussen könnten. Auch betrachten die Katholiken ihre Priester als Vermittler zwischen ihnen und Gott unter der fälschlichen Annahme, dass diese Priester Gott aufgrund ihres Zölibats und ihrer Frömmigkeit näher seien. Daher denken sie, diese Priester würden eher von Allâh angehört werden. Die meisten schiitischen Sekten haben – wegen ihres entstellten Glaubens an die Fürbitte – ihren Gebeten zu ’Alî, Fâtima, Hasan und Hussain bestimmte Wochentage und Stunden am Tag gewidmet.
Gottesdienst (‘Ibâda) umfasst aus islâmischer Sicht mehr als nur Fasten, Zahlen der Zakâ (Armensteuer), Haddsch (Pilgerfahrt) und Opferung von Tieren. Er schließt Emotionen wie Liebe, Vertrauen und Furcht mit ein und zwar in einem Maße, wie sie nur an Allâh gerichtet werden dürfen. Allâh spricht diese Emotionen an und warnt vor Übertreibung:
„Und doch gibt es unter den Menschen manche, die außer Allâh andere als Seinesgleichen annehmen und ihnen dieselbe Liebe schenken wie Allâh. Aber die Gläubigen sind stärker in ihrer Liebe zu Allâh.“ (Sûra 2:165)
„Wollt ihr nicht gegen Leute kämpfen, die ihre Eide gebrochen haben und vorhatten, den Gesandten zu vertreiben, wobei sie zuerst gegen euch (mit Feindseligkeiten) anfingen? Fürchtet ihr sie? Aber Allâh hat ein größeres Anrecht darauf, dass ihr Ihn fürchtet, wenn ihr gläubig seid.“ (Sûra 9:13)
„Und verlasst euch auf Allâh, wenn ihr gläubig seid.“ (Sûra 5:23)
Da das Wort ‘Ibâda vollständigen Gehorsam bedeutet und Allâh als der letztendliche Gesetzgeber angesehen wird, ist der Aufbau eines säkularen Rechtssystems, das nicht auf dem göttlichem Gesetz (Scharî’a) basiert, ein Akt des Unglaubens gegenüber dem göttlichen Gesetz und ein Akt des Glaubens an die Richtigkeit solcher Systeme. Ein solcher Glaube ist also eine Form der Beigesellung neben Allâh (Schirk). Allâh sagt im Qurân:
„Wer nicht nach dem waltet, was Allâh (als Offenbarung) herab gesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ (Sûra 5:44)
Bei einer Gelegenheit hörte der vom Christentum zum Islâm übergetretene Prophetengefährte Adî ibn Hâtim den Propheten folgenden Qurân-Vers rezitieren:
„Sie haben ihre Gelehrten und ihre Mönche zu Herren genommen außer Allah.“ (Sûra 9:31)
Daraufhin sagte er: „Gewiss haben wir sie nicht angebetet.“ Der Prophet wandte sich zu ihm und sagte: „Haben sie nicht das verboten, was Allâh erlaubt hat, und ihr alle habt es daraufhin für verboten gehalten? Haben sie nicht das erlaubt, was Allâh verboten hat, und ihr alle habt es für erlaubt gehalten?“ Er antwortete: „Gewiss haben wir das gemacht.“ Der Prophet erwiderte: „Genau damit habt ihr sie angebetet.“ (At-Tirmidhî)
Daher schließt ein wichtiger Teil des Tauhîd in der ’Ibâda die Durchsetzung der Scharî’a mit ein, insbesondere in den Ländern, in denen Muslime die Mehrheit der Bevölkerung stellen. Das göttliche Gesetz muss wieder in den muslimischen Ländern eingeführt werden, in denen zurzeit Regierungen nach importierten kapitalistischen oder kommunistischen Verfassungen herrschen. Das islâmische Gesetz wurde vollkommen abgeschafft oder auf wenige Bereiche von geringer Bedeutung beschränkt. Muslimische Länder, in denen zwar das islâmische Gesetz in Büchern steht, aber säkulare Gesetze in Kraft sind, sind wieder auf die Linie der alle Aspekte des Lebens umfassenden Scharî’a zurückzubringen. Die Akzeptanz von nicht-islâmischen Gesetzen in den muslimischen Ländern anstelle der Scharî’a ist Schirk und ein Akt des Islamleugnens. Diejenigen, die in der Lage sind, dies zu ändern, müssen es auch tun, während die anderen wenigstens gegen diese Art des Islâmleugnens sprechen und zur Realisierung der Scharî’a aufrufen müssen. Selbst wenn dies nicht möglich sein sollte, muss eine solche unislamische Regierung aufrichtig gehasst und um Allâhs und des Tauhîds willen verabscheut werden.
Tauhîd Al-’Ibâda