Islam Web

  1. Haddsch & Umra
  2. Artikel
  3. Regeln des Haddsch und der Umra

Erleichterungen im Hinblick auf den Lauf zwischen Safâ und Marwa (Say) Teil 2

Erleichterungen im Hinblick auf den Lauf zwischen Safâ und Marwa (Say) Teil 2

 

7. Hinauszögern des Say nach dem Tawâf Al-Ifâda:

Zögert ein Pilger den Say nach dem Tawâf Al-Ifâda über sein ursprüngliches Zeitfenster hinaus – die dafür vorgesehene Zeit sind die Tage des Opfers nach dem Tawâf Al-Ifâda –, so ist es ihm dennoch zulässig, den Say nachzuholen, sofern er noch nicht zu seiner Familie zurückgekehrt ist. In diesem Fall ist keine weitere Handlung erforderlich. Ist er jedoch bereits zu seiner Familie zurückgekehrt, so muss er eine Sühneleistung erbringen, da er den Say ohne Entschuldigung unterlassen hat. Eine Rückkehr nach Mekka ist jedoch nicht notwendig. Dies ist die Meinung der Hanafiten. Von Ahmad wurde überliefert, dass der Say Sunna ist und dass für seine Unterlassung keine Sühneleistung erbracht werden muss.

8. Unterlassen des Say ohne Entschuldigung:

Unterlässt ein Pilger den Say des Haddsch ohne Entschuldigung, so ist sein Haddsch nach einer Überlieferung von Ahmad dennoch gültig und es ist keine weitere Handlung erforderlich. Ahmad vertrat die Auffassung, dass der Say des Haddsch Sunna ist und dass für seine Unterlassung keine Sühneleistung erbracht werden muss. Diese Meinung teilte auch Atâ. Sie wurde ebenfalls von Ibn Abbâs und Anas (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein) und anderen überliefert. Nach der Meinung von Ibn Abbâs und Anas (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein) sowie einer Überlieferung von Ahmad ist der Haddsch gültig und der Pilger muss nichts weiter tun, wenn er den Say unterlässt, selbst wenn dies absichtlich geschieht und der Say überhaupt nicht vollzogen wird. Diese Auffassung wird aus der Meinung abgeleitet, dass der Say Sunna ist. Diejenigen, die den Say als Sunna betrachten, stützen sich auf die Aussage Allâhs: „So ist es keine Sünde für ihn, wenn er zwischen ihnen (Safâ und Marwa) den Umgang macht“ (Sûra 2:158). Sie argumentieren: „Die Negierung der Sünde für den Handelnden ist ein Beweis dafür, dass der Say nicht verpflichtend ist.“

9. Absichtliche Unterlassung des Say:

Unterlässt ein Pilger den Say absichtlich oder ohne Entschuldigung, so ist sein Haddsch zwar gültig, aber er muss eine Sühneleistung erbringen. Diese Auffassung wird aus der Rechtsschule der Hanafiten abgeleitet, die den Say als verpflichtend (wâdschib), aber nicht als „fard“ (bei Hanafiten strenger gestuft als wâdschib; AdÜ) ansehen. Unterlässt jemand den Say absichtlich und ohne Entschuldigung, so muss er nach Ansicht der Hanafiten eine Sühneleistung erbringen, da er eine Pflicht versäumt hat. Dies ist auch eine Meinung von Atâ, die von den Hanbaliten und Ibn Qudâma bevorzugt wurde.

10. Unterlassen des Say aus einem Entschuldigungsgrund:

Unterlässt ein Pilger den Say aus einem Entschuldigungsgrund, wie beispielsweise Unwissenheit, Vergesslichkeit oder einer vorübergehenden Krankheit, so ist nach der Meinung der Hanafiten keine weitere Handlung erforderlich. Dies stimmt auch mit der Auffassung überein, dass der Say Sunna ist, wie es die Meinung von Atâ und eine Überlieferung von Ahmad besagen, die bereits erwähnt wurden.

11. Say für den Tamattu-Pilger:

Wenn der Tamattu-Pilger (der die Umra und den Haddsch im selben Jahr vollzieht) den Say nach seinem Tawâf für die Umra vollzogen hat, so muss er nach dem Tawâf Al-Ifâda keinen Say mehr vollziehen, und es ist kein Problem für ihn, ihn zu unterlassen. Dies stützt sich auf die Meinung von Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner), dass der Tawâf der Umra für den Tamattu-Pilger ausreichend ist und den Say Al-Ifâda ersetzt. Er zitiert diese Meinung auch als eine Ansicht von Imâm Ahmad. Dies wird durch den Hadîth gestützt, den Muslim in seinem „Sahîh“ von Dschâbir (möge Allâh mit ihm zufrieden sien) überliefert hat, der sagte: „Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und seine Gefährten vollzogen den Say zwischen Safâ und Marwa nur einmal.“

Hat ein Tamattu-Pilger (der die Umra und den Haddsch im selben Jahr vollzieht) den Say nach seinem Tawâf für die Umra vollzogen, so muss er nach dem Tawâf Al-Ifâda keinen weiteren Say mehr vollziehen. Dies stützt sich auf die Meinung von Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner), dass der Tawâf der Umra für den Tamattu-Pilger ausreichend ist und den Say Al-Ifâda ersetzt. Ibn Taimiyya verweist darauf, dass Imâm Ahmad die gleiche Ansicht vertrat. Gestützt wird dies durch den Hadîth, den Muslim in seinem „Sahîh“ von Dschâbir (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überliefert: „Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und seine Gefährten vollzogen den Say zwischen Safâ und Marwa nur einmal.“

Verwandte Artikel

Vorzüge des Haddsch und der Umra

  • Unser Weg zu einem vollkommenen Haddsch

    Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...

  • Die gottesdienstlichen Handlungen des Propheten während der Haddsch: Teil 1

    Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...

  • Die Pilgerfahrt (der Haddsch) - Teil 2

    Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...