Meine Mutter zweifelt an ihrer rituellen Reinheit, denn wenn sie auf die Toilette geht, sich mit der Hand reinigt und dann die rituelle Gebetswaschung vollzieht und betet, riecht sie noch einen Geruch an ihrer Hand. Macht dies das Gebet und die rituelle Gebetswaschung ungültig?
Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Islâm ist die Religion der Reinheit, deswegen machte er es zur Pflicht, rituell Unreines zu beseitigen. Ferner machte er das Reinigen rituell unreiner Dinge zur Bedingung für die Gültigkeit des rituellen Gebets. Sie werden dadurch gereinigt, indem sie mit Wasser gewaschen und ihre Spuren beseitigt werden, also wenn die unreinen Substanzen selbst beseitigt werden und ihre Eigenschaften verschwunden sind.
Die Religion nimmt aber Rücksicht auf die Erleichterung, und so wird das vergeben, was den Menschen Schwierigkeiten oder Bedrängnis verursacht, um es ihnen zu erleichtern und sie nicht zu bedrängen.
Auf Grund dieser Grundregel erwähnten die meisten Gelehrten, dass die verbleibende Farbe oder der Geruch der Unreinheiten nicht schade, solange man sich darum bemühe, diese Eigenschaften zu beseitigen. An-Nawawî sagte: „Wenn nur der Geruch verbleibt und er schwer zu beseitigen ist, dann gibt es diesbezüglich zwei Meinungen: Die ausschlaggebende Meinung, die von der Mehrheit der Gelehrten vertreten wird, besagt: Wenn wir es als rein beurteilen, obwohl die Farbe oder der Geruch [von der Unreinheit] verbleiben, dann ist es wirklich rein, und es könnte sein, dass es sich um Unreinheiten handelt, die vergeben werden.“
Davon ausgehend ist diese Frau - nachdem sie sich bemühte, den Geruch der Unreinheit zu beseitigen - nicht dazu verpflichtet, sich die Hand noch einmal zu waschen, geschweige denn die rituelle Gebetswaschung zu wiederholen.
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