Soll die Frau im Dschanâba-Zustand die rituelle Ganzwaschung durchführen, wenn ihre Menstruation am gleichen Tag einsetzt?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Falls die Frau während der Menstruation in den Dschanâba-Zustand geriet, ist sie nicht zur rituellen Ganzwaschung verpflichtet, bis die Menstruationsblutung endet. Anschließend führt sie die rituelle Ganzwaschung nur einmal für beides durch, also zur Aufhebung des Dschanâba-Zustands und der Menstruation.
Wenn aber die Frau während der Menstruationszeit die rituelle Ganzwaschung zur Aufhebung des Dschanâba-Zustands durchführt, ist sie gültig und der Dschanâba-Zustand wird dadurch aufgehoben, wie dies Imâm Ahmad beurteilte, besonders wenn sie den Qurân rezitieren will, was nach der vorzuziehenden Meinung der Gelehrten den menstruierenden Frauen nicht verboten ist. Durch die rituelle Ganzwaschung darf die Frau allerdings den Qurân nur rezitieren.
Und Allâh weiß es am besten!
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