Islam Web

  1. Fatwa
  2. Tahâra (Rituelle Reinheit)
  3. Rechtsurteile über Wudû' (Rituelle Waschung)
  4. Pflicht-Wudû' und empfohlener Wudû'
Fatwâ-Suche

Darf man bei der rituellen Gebetswaschung das Waschen der Nasenschleimhäute vor dem Spülen des Mundes vornehmen?

Frage

Darf man bei der rituellen Gebetswaschung das Waschen der Nasenschleimhäute vor dem Spülen des Mundes vornehmen?
Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Falls man beim Waschritual seine Nasenschleimhäute vor dem Spülen seines Mundes wäscht, so ist sein Waschritual gültig, da das Einhalten der Reihenfolge zwischen den beiden erwünscht ist, wie die Mâlikiten meinen.

Al-Charaschî kommentiert die Worte von Chalîl ibn Ishâq ''die Aufeinanderfolge der überlieferten Normen des Waschrituals'' wie folgt: ''Es ist empfohlen, dass man folgende Reihenfolge bei den überlieferten Normen des Waschrituales einhält: das Waschen der Handflächen, das Spülen des Mundes, das Hochziehen des Wassers durch die Nase, das Ausschnauben des Wassers mit starkem Druck durch die Nase und das Streichen über die Ohren mit nassen Händen.''

Al-´Adawî gab dazu folgenden Kommentar: ''Hält man diese Reihenfolge nicht ein, egal ob absichtlich oder aus Versehen, so braucht man sein Waschritual nicht zu wiederholen.''

Die Schâfi'iten sind der Meinung, das Einhalten der Reihenfolge hinsichtlich des Spülens des Mundes und das Waschen der Nasenschleimhäute ist beim Wachritual erforderlich, wenn man für die beiden belohnt werden möchte. Wer also seine Nasenschleimhäute vor dem Spülen seines Mundes wäscht, der wird nur für das Waschen seiner Nasenschleimhäute belohnt, weil das Spülen seines Mundes in diesem Fall als ungültig zu betrachten ist.

Sein Waschritual ist außerdem gültig, weil das Spülen des Mundes nur Sunna ist. Nach Meinung derer, die meinen, das Einhalten der Reihenfolge ist erwünscht, genauso wie beim Waschen beider Hände (die Rechte soll vor der Linken gewaschen werden), wird dieser für beides (das Waschen des Mundes und der Nasenschleimhäute) belohnt.

Qalyûbî und ´Umaira meinen: ''Wer also seine Nasenschleimhäute vor dem Spülen seinen Mundes wäscht oder beides vor dem Waschen seiner Handflächen wäscht, der wird nach Meinung der Schâfi´iten nur für das Spülen seines Mundes im ersten Fall und nur für das Waschen seiner Handflächen im zweiten Fall belohnt. Nach Meinung der Anderen wird er für alles belohnt.''

Und Allâh weiß es am besten

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen