Wie lautet die Rechtsnorm dafür, wenn ich drei Tage lang das rituelle Gebet verrichtet habe, ohne mich von der Unreinheit der Periode rituell zu säubern? Der Grund war, dass ich Pocken hatte. Nach den drei Tagen habe ich die rituelle Waschung verrichtet und gebetet. Habe ich eine Sünde begangen? Soll ich die Gebete, die ich vor der rituellen Waschung verrichtet habe, wiederholen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn Sie sicher oder fast sicher sind, dass die rituelle Waschung auf Grund eines ärztlichen Ratschlags oder einer eigenen Erfahrung zur Schädigung, Verschlimmerung der Erkrankung oder Verzögerung der Heilung führen kann, dann gibt es nichts dagegen einzuwenden, auf die rituelle Waschung zu verzichten und anstelle dessen Tayammum (symbolische Reinigung mit Erde bei Wassermangel) durchzuführen und dann zu beten.
Wenn Sie keinen Tayammum verrichtet haben, oder wenn Sie nicht sicher oder fast sicher sind, dass die Waschung die Verschlimmerung der Krankheit oder die Erhöhung des Schadens zufolge hat, dann müssen Sie Allâh gegenüber bereuen und die Gebete, die Sie ohne rituelle Reinheit verrichtet haben, wiederholen.
Daher weisen wir auf die Notwendigkeit hin, sich von Fachleuten und denjenigen beraten zu lassen, die Erfahrung in diesem Bereich haben, und nur auf Tayammum zurückzugreifen, wenn beim Benutzen des Wassers und die Mittel der Sicherheit, wie das Erwärmen des Wassers, die Verwendung von Kreme und das Fernbleiben von kalter Luft, nicht ausreichen, um die eventuelle Schädigung des Wassers zu vermeiden.
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