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Fehler während der zehn ersten Tage im Monat Dhû Al-Hiddscha – Teil 1

Wir befinden uns nun in einer gesegneten Zeit, nämlich in den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha. Diese ist die Zeit von Anbetungshandlungen, die der Mensch zum Anlass nehmen sollte Allâhs Nähe zu suchen. Es ist zu hoffen, dass ihn eine der Gnadenerweise Allâhs erreicht, worauf er Glück sowohl im Diesseits als auch im Jenseits hat. Durch dieses Glück wird er ruhig dem Tod und der Todespein sowie im Grab und beim Passieren des Sirât (der Brücke über die Hölle)

Die ersten zehn Tage des Dhû Al-Hiddscha zeichnen sich unter allen anderen Tagen durch vielfältige Anbetungshandlungen aus. In diesem Sinne sagt der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar in seinem Werk Fath Al-Bârî: "Die Auszeichnung der ersten zehn Tage im Dhû Al-Hiddscha geht darauf zurück, dass die wichtigsten Anbetungshandlungen darin übereinstimmen, nämlich das rituelle Gebet, das Ramadân-Fasten, Zakât und Haddsch. Das ist ausschließlich für diese zehn Tage kennzeichnend.“(Fath Al-Bârî)
Davon ausgehend möchten wir die Leser auf die Fehler aufmerksam machen, die sie in dieser gesegneten Zeit begehen könnten, womit wir darauf abzielen, dass sie vermieden werden.
Erstens: allgemeine Fehler
1- Einige Menschen lassen die ersten zehn Tage im Dhû Al-Hiddscha völlig achtlos verstreichen. Dies ist ein offensichtlicher Fehler, da diesen Tagen große Vorteile zukommen, und zwar unter Ausschluss der sonstigen Tage. Vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken berichtete man in diesem Zusammenhang folgenden authentischen Hadîth: " An keinen anderen Tagen ist das Vollbringen guten Tuns Allâh lieber als an diesen zehn Tagen.“ (Sahîh Al-Buchârî)
2- Manche Menschen beschäftigen sich weder mit dem Tasbîh (subhân Allâh) noch mit dem Tahlîl (lâ ilâha illâ Allâh) oder mit dem Tahmîd (al-hamdu lillâh). Diesen Fehler begehen sehr viele Menschen, egal wie gebildet oder ungebildet sie sein mögen. Der Muslim sollte sich aber mit dem Takbîr beschäftigen, sobald die zehn Tage des Dhû Al-Hiddscha beginnen. Mit dem Takbîr hört der Muslim erst auf, wenn die Taschrîq-Tage (11. – 13. Dhû Al-Hiddscha) zu Ende gehen, weil Allâh sagt: "und den Namen Allâhs an wohlbekannten Tagen über den aussprechen, …“ (Sûra 22:28) Die wohlbekannten Tage sind die ersten zehn Tage des Dhû Al-Hiddscha. Die abgezählten Tage sind aber die Taschrîq-Tage, stellt Ibn 'Abbâs  möge Allah mit ihnen zufrieden sein fest. (Sahîh Al-Buchârî: Buch der zwei Feste: Kapitel: Vorzüglichkeit der Taten während der Taschrîq-Tage. Siehe auch Fath Al-Bârî)
Der Gelehrte Al-Buchârî sagt: "Ibn 'Umar und Abû Huraira  möge Allah mit beiden zufrieden sein pflegten während der ersten zehn Tage im Dhû Al-Hiddscha auf die Märkte zu gehen, und dort den Takbîr zu sprechen, worin ihnen die Leute folgten.“ (Sahîh Al-Buchârî)
Dieser Takbîr sollte aber nicht in Gruppen vorgenommen werden sowie ohne Tanzen, ohne Musik und ohne zusätzliche Formeln, die von der Sunna abweichen, die polytheistisch geprägt sind oder die vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nicht überliefert wurden.
3- Es gibt Frauen, die den Takbîr oder Tahlîl laut aussprechen. Es wurde jedoch nie davon berichtet, dass die Mütter der Gläubigen denTakbîr laut ausgesprochen hatten. Dieser Fehler ist zu vermeiden.
4- In der gegenwärtigen Zeit kam es zur Erweiterung der Takbîr-Formel. Das ist aber falsch. Die richtigste Takbîr-Formel ist diejenige, die 'Abdurrazzâq mit authentischer Überlieferungskette von Salmân überlieferte, der sagte: "Lobpreist Allâh, indem ihr sagt: Allâhu Akbar, Allâhu Akbaru kabîra“ (Allâh ist am größten, Allâh ist äußerst groß). Dies wurde auch von Sa'îd ibn Dschubair und Mudschâhid  möge Allah mit ihnen zufrieden sein überliefert und ist ferner die Meinung von As-Schâfi'î. Er fügte dieser Formel nur folgenden Zusatz hinzu, nämlich "wa lillâhi-l-hamd“ (der Lobpreis ist Allâhs). Man sagte ferner: Die Takbîr-Formel sollte dreimal ausgesprochen werden, wonach man den Satz "lâ ilâha illa allâh wahdahû lâ scharîka lah“ hinzufügt (Es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh, Er ist der Einzige und hat keine Partner) Man sagte weiterhin: Die Takbîr-Formel sollte zweimal ausgesprochen werden, wonach man den Satz "lâ ilâha illa allâh, allâhu akbar, allâhu akbar, allâhu akbar, wa lillâhi-l-hamd!“ hinzufügt (Es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh. Allâh ist am größten, Allâh ist am größten, Allâh ist am größten und Allâhs ist der Lobpreis). So wurde es nämlich von 'Umar, Ibn Mas'ûd, Ahmad und Ibn Ishâq  möge Allah mit ihnen zufrieden sein überliefert. (Fath Al-Bârî)
Nun kommen wir darauf zu sprechen, dass der Takbîr auf zweierlei Formulierung erfolgen könnte:
Die erste Formel: "Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, lâ ilâha illâ allâh, Allâhu Akbar, walillâhi-l-hamd“ (Es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh. Allâh ist am größten, Allâh ist am größten, Allâh ist am größten und Allâhs ist der Lobpreis)
Die zweite Formel: " Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, Allâhu Akbaru kabîra“ (Allâh ist am größten, Allâh ist am größten, Allâh ist äußerst groß).
Die sonstigen Formeln, die in den Werken der Rechtsschulen wie beispielsweise in Al-Madschmû' zu finden sind, sind nicht richtig, auch wenn der Verfasser dieses Werkes (Imâm An-Nawawî) hoch zu schätzen ist. Es könnte wohl sein, dass sich diese Formeln auf andere Tage als die ersten zehn Tage im Dhû Al-Hiddscha beziehen.
5- Das Fasten an den Taschrîq-Tagen: Dies ist verboten. So berichtete man vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken . Diese Tage sind vielmehr Festtage, die für Essen und Trinken bestimmt sind. In diesem Sinne sagte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : "Der 'Arafât-Tag, der Schlachttag und die Taschrîq-Tage sind unser, der Muslime, Fest. Sie sind für Essen und Trinken bestimmt.“ (Sahîh Sunan Abû Dâwûd).
6- Man fastet einen Tag oder mehrere Tage dieser ersten zehn Tage, während man zum Nachholen des Fastens eines Tages oder mehrerer Tage vom Ramadân verpflichtet ist. Das ist ein offensichtlicher Fehler, worauf aufmerksam gemacht werden sollte. Das Fasten als Nachholen für Ramadân-Tage ist nämlich eine Pflicht, während das Fasten der zehn Tage im Dhû Al-Hiddscha eine Sunna ist. Keineswegs darf die Sunna der Pflicht vorangestellt werden. Wer einige Ramadân-Tage nicht fastete, der sollte sich zuerst mit dem Nachholen des Fastens dieser Tage beschäftigen und erst dann mit dem freiwilligen Fasten. Was diejenigen betrifft, die das Nachholen des Fastens einiger Ramadân-Tage innerhalb dieser zehn Tage vornehmen, vor allem montags und donnerstags, und zwar um alle Belohnungen des Fastens dieser Tage zu erlangen, so stützt sich deren Vorgehen auf gar keinen religiösen Hintergrund, und soweit wir wissen, geht diese Ansicht auf keinen Prophetengefährten zurück. Hätte dafür ein religiöser Beweis gesprochen, so hätten wir sicherlich davon Bescheid gewusst: Das Durcheinanderbringen der Anbetungshandlungen ist nicht gerade auf die Leichte Schulter zu nehmen. Doch unterschätzt die Mehrheit der Massen dieses Durcheinander!

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