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Das Feiern der Geburt Jesu (Weihnachten)

Das Feiern der Geburt Jesu (Weihnachten)

Es ist einem Muslim aus folgenden Gründen nicht gestattet, den Geburtstag Jesu, also Weihnachten, zu feiern.

Erstens: Diesen Tag zu feiern gehört ja zu den Änderungen, die nicht islâmischen Ursprungs sind. Jede Änderung in den religiösen Angelegenheiten hat der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken strikt verboten. 'Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein berichtete davon, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer dieser unserer Angelegenheit etwas hinzufügt, was nicht dazugehört, so ist dies abzuweisen.'' (Buchârî und Muslim), in einer Version bei Muslim heißt es: „Wer etwas tut, das nicht unserer Angelegenheit entspricht, so ist dies abzulehnen.“ Dementsprechend darf man einen bestimmten Tag nur dann feiern, wenn es dafür einen Beweis in den islâmischen Quellen gibt.
Zweitens: Es ist einem Muslim nicht erlaubt irgendwelche Feste außer den im Islâm bekannten Festtagen zu feiern, die in unserer Religion festgelegt wurden. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verkündete uns nämlich zwei Feste: das Opferfest und das Fest des Fastenbrechens.
Anas Ibn Mâlik  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtete: „Als der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nach Madîna kam, feierten die Bewohner Madînas zwei Feste, an denen sie ausgelassen spielten. Er sagte: „Allâh ersetzte euch diese zwei Tage durch zwei bessere: das Opferfest und das Fest des Fastenbrechens.“ (Abû Dâwûd, An-Nasâî und andere mit authentischer Überlieferungskette)
Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hatte also die vorislâmischen Festtage abgeschafft, damit sie nicht den Festen der Muslime gleichgestellt werden. Würden sich also die muslimischen Herrscher und die Gelehrten gegenüber diesen Feierlichkeiten sorglos zeigen, so ehrten die einfachen Muslime diese Feste genauso wie die islâmischen Feste.
Drittens: In unserer Religion ist es nicht erlaubt Geburtstage zu feiern, auch wenn es sich um den Geburtstag unseres Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , eines anderen Propheten, eines Frommen oder Rechtschaffenen handelt. Weder der Geburtstag noch der Todestag eines Propheten darf ein religiöser Anlass zur Feierlichkeit oder zur Trauer sein, wer auch immer dieser Prophet sei. Keineswegs darf man dadurch Allâhs Nähe suchen. Als sich zur Zeit des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken einmal die Sonne verfinsterte, dachten die Menschen, dass sich diese Finsternis wegen des Todes Ibrâhîms, des Propheten Sohn, ereignete. Deshalb war der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken darauf bedacht, derlei Aberglauben sogleich zu zerstreuen. Al-Mughîra ibn Schu’ba überlieferte, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die Sonne und der Mond verfinstern sich nicht wegen eines Menschen Tod oder dessen Leben. Wenn ihr dies seht, so betet und bittet Allâh!“ (Al-Buchârî) So gibt es in unserer Religion keine Hinweise darauf, dass das Feiern eines Geburts- oder Todestages erlaubt wäre. Weder der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , noch die Prophetengefährten, noch deren Nachfolger feierten solche Anlässe.
Viertens: Die Weihnachtsfeier birgt die Gefahr Jesus zu vergöttlichen, da die Christen ihn aus übertriebener Liebe verehren. Dies ist sehr deutlich an den Riten der Christen an diesem Tag zu erkennen. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken warnte uns vor dieser Gefahr, indem er sagte: „Übertreibt mit meiner Verehrung nicht, wie es die Christen mit der Verehrung Jesu tun. Ich bin nur ein Diener Allâhs. Deshalb sagt: ‚Er ist ein Diener Allâhs und Sein Gesandter!‘“ (Al-Buchârî)
Islâmisch gesehen ist es also verboten, einen Gesandten übertrieben zu verehren oder zu vergöttlichen. Allâh entsandte die Propheten als Warner und Verkünder, damit sie die Menschen zu Seiner Anbetung aufrufen, aber keineswegs, damit sie von den Menschen verehrt werden.
Fünftens: Dass die Muslime dieses Fest feiern, bezeugt eine gewisse Loyalität gegenüber den Nichtmuslimen, man nimmt an deren Riten teil und gibt somit zu verstehen, dass die Nichtmuslime recht handeln und erfreut sich an diesen falschen Glaubensvorstellungen, derlei ist jedoch verboten und den großen Sünden zuzuordnen. Allâh sagt: „O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren! Sie sind einer des anderen Schutzherren. Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen. Gewiss, Allâh leitet das ungerechte Volk nicht recht“ (Sûra 5:51). Dieser Vers bezieht sich auf den Fall, dass der Muslim nicht mit ihrer Religion und ihren Riten einverstanden ist, wie beispielsweise mit der Trinität, der Taufe, des Schlachtens für Geschöpfe oder dem Tragen ihrer religiösen Tracht. Falls ein Muslim jedoch damit einverstanden ist, dann ist er nach allgemeiner Meinung der Rechtsgelehrten kein Muslim mehr. In der Regel sind die einfachen Muslime nicht in der Lage, diese Riten zu unterscheiden. Daher empfiehlt es sich für sie, an diesem Tag, sowie zu jeder Zeit, von den Kirchen und Klöstern fernzubleiben.
Sechstens: Das Feiern solcher Feste bedeutet, die Christen in ihren unislâmischen Riten nachzuahmen, dies gehört zu den schlimmsten im Islâm verbotenen Sünden und wer dies tut, ist zu tadeln. In diesem Zusammenhang sagte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Wer Leute nachahmt, der gehört zu ihnen“ (Abû Dâwûd). Die Nachahmung des Äußeren bedingt die Nachahmung der inneren Einstellung, sowie die Liebe und Vertrautheit zwischen Nachahmer und Nachgeahmten. Deshalb unterbindet der Islâm alles, was den Muslim dazu verführen kann, ihre Religion anzunehmen und zu ihnen überzulaufen.
Siebtens: Für die Muslime ist die Zeit nach Beenden einer bestimmten Anbetungshandlung ein Fest. Diese Feierlichkeit bezeugen den Dank an Allâh dafür, dass Er es den Dienern erleichterte Ihn zu verehren, und bezeugen darüber hinaus die Freude des Muslims über die Vollendung der Anbetungshandlung. In diesem Sinne feiert man am Ende des Ramadan-Fastens das Fest des Fastenbrechens und nach der Beendung der Haddsch-Riten, oder der ersten zehn Tage des Haddsch-Monats, das Opferfest. Diese Feierlichkeiten drücken die Freude, Hingabe, Dankbarkeit und Reue des Muslims gegenüber dem majestätisch glorreichen Herrn aus und nicht etwa die Freude über ein Geschöpf oder Weltliches. Das Weihnachtsfest ist jedoch bar solcher Inhalte, darüber hinaus ist das Gesetz Jesu durch den Islam aufgehoben worden, weshalb es einem Muslim nicht erlaubt ist, dieses Fest zu feiern oder dem Gesetz Jesu zu folgen.
Achtens: Diesen Tag zu feiern widerspricht der Sunna unseres Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken . Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken war bemüht, der Lebensweise der Juden und Christen zuwiderzuhandeln, er tat dies insbesondere in den Anbetungshandlungen, der Kleidung, im Verhalten und ihren weltlichen Gepflogenheiten. Aus diesem Grunde bat er Allâh darum, die Gebetsrichtung zu ändern, scheitelte sein Haar, verwehrte den Muslimen zu seiner Ehren aufzustehen, ja im Färben des ergrauten Haares und den Grußformeln, sowie anderen typischen Verhaltensweisen. Diese Sunna ist durch seine Worte und Taten überliefert. Sie ist ein sehr wichtiges Prinzip, das der Muslim achten muss. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken berichtete einst, dass es eine Gruppe von Muslimen geben wird, die am Ende der Zeit der Nachahmung der Juden und der Christen erliegen werden, indem er sagte: „Ihr werdet die Lebensweise derjenigen vor euch Handspanne um Handspanne und Elle um Elle befolgen, ja selbst wenn sie in die Höhle einer Dornschwanzechse kröchen, folgtet ihr ihnen!“ – „O Gesandter Allâhs, meinst du etwa die Juden und Christen?!“ fragten sie da den Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken – „Wen sonst?!“ gab er zur Antwort.“ (übereinstimmend von Al-Buchârî und Muslim überliefert). Diese prophetische Vorhersage hat sich leider bewahrheitet, stehe Allâh uns bei!

Deshalb ist es nicht erlaubt christliche Feste zu feiern, ihnen beizuwohnen, oder sich in irgend einer Weise daran zu beteiligen, wie etwa durch gegenseitiges Beschenken, Beglückwünschen oder den Handel mit Waren, die zu solchen Feiern benötigt werden, sowie Werbung.

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